Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den ersten Teil des „Zensus 2022“ abgeschlossen. Vom 15. Mai bis 15. August befragten 162 Interviewerinnen und Interviewer rund 18.000 Darmstädterinnen und Darmstädter. Hinzu kamen Bewohnerinnen und Bewohner von 128 Wohnheimen und von 60 Gemeinschaftsunterkünften, wie zum Beispiel Seniorenwohnheimen oder Unterkünften für Geflüchtete. Insgesamt wurden knapp zehn Prozent der Darmstädter Bevölkerung befragt.
Oberbürgermeister Jochen Partsch äußert sich über den bisherigen Verlauf sehr zufrieden: „Mein Dank gilt den ehrenamtlichen Interviewerinnen und Interviewern, ohne deren Einsatz diese Arbeit nicht zu stemmen gewesen wäre. Auch bei den Darmstädterinnen und Darmstädtern möchte ich mich für ihre Mitarbeit und die Zeit, die sie sich für die Befragung genommen haben, bedanken.“
Der Großteil der Interviews lief ohne Probleme ab. Nur ein kleiner Teil der zur Befragung zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürger wurde entweder nicht angetroffen oder hat die Auskunft verweigert. Diejenigen, die ihren Interviewtermin verpasst oder nicht wahrgenommen haben, können sich direkt bei der Zensus-Erhebungsstelle Darmstadt melden (Tel. 06151 / 13-4170; E-Mail: zensus@darmstadt.de). Sie erhalten dort weitere Informationen, wie sie die für sie obligatorische Befragung nachholen können.
Datenschutz hat beim Zensus höchste Priorität
Oberbürgermeister Partsch betont: „Der Datenschutz hat beim Zensus höchste Priorität. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Zensusdaten ausschließlich für den Zensus verwendet werden dürfen. Außerdem sind alle Personen, die beim Zensus mitarbeiten, auf eine strenge Geheimhaltung verpflichtet.“
Knapp vier Prozent der durch die kommunale Zensus-Erhebungsstelle bereits befragten Personen wird ein zweites Mal für ein kurzes, persönliches Interview kontaktiert. Diese Wiederholungsbefragung, die direkt durch das Hessische Statistische Landesamt durchgeführt wird, erfolgt bis voraussichtlich Mitte November 2022 und dauert nur wenige Minuten. Sie ist vorgeschrieben und dient der nachträglichen Qualitätsbewertung der Ergebnisse beim Zensus 2022.
Auch bei dieser Wiederholungsbefragung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Der Termin wird den dafür ausgewählten Personen vorab schriftlich mitgeteilt. Die Interviewerinnen und Interviewer werden sich wieder mit ihrem amtlichen Ausweis des Statistischen Landesamtes Hessen ausweisen.
Da Bürgerinnen und Bürgern wiederholt Fragen zum „Zensus 2022“ hatten, folgt zur Erläuterung eine Übersicht:
• Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus:
Die Erhebung der Daten zu Immobilien erfolgte ab Mai 2022 durch das Hessische Statistische Landesamt in Wiesbaden.
• Erhebung der Bevölkerungsdaten im Rahmen des Zensus:
Diese Erhebung erfolgt durch die kommunale Zensus-Erhebungsstelle in Darmstadt.
• Wiederholungsbefragung zu Bevölkerungsdaten im Rahmen des Zensus:
Diese erfolgt direkt durch das Hessische Statistische Landesamt in Wiesbaden.
• Jährlich Befragungen im Rahmen des Mikrozensus:
Diese Bevölkerungsbefragungen des Landes Hessen und des Bundes erfolgen bei etwa einem Prozent der Bevölkerung. Zeitlich erfolgen die diesjährigen Befragungen teilweise zeitgleich zum Zensus. Nähere Informationen dazu unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikrozensus.html.
(Text: PM Wissenschaftsstadt Darmstadt)