Frankfurt: Infos zu Abfall- und Straßenreinigungsgebühren online übermitteln

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(Symbolbild: Firmbee auf Unsplash)

Weiterer Schritt zur digitalen bürgernahen Stadtverwaltung

Ab sofort können bei Eigentumswechseln die Daten zu Abfall- und Straßenreinigungsgebühren online übermittelt werden. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur digitalen bürgernahen Stadtverwaltung. Der zusätzliche Service bringt dabei Vorteile sowohl für die Bürgerschaft als auch für die Verwaltung“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff. Eileen O’Sullivan, Dezernentin für Digitalisierung, Bürger:innenservice, Teilhabe und EU-Angelegenheiten, bekräftigt: „Mit dem neuen Onlineangebot wollen wir die Prozesse einfacher, papierlos und insgesamt auch schneller gestalten. Zugleich erfüllen wir mit der Ausgestaltung dieses Prozesses auch eine Forderung aus dem Onlinezugangsgesetz.“

Das Projekt haben das Kassen- und Steueramt sowie das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik gemeinsam umgesetzt, um es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, einen Eigentumswechsel online anzeigen und alle erforderlichen Dateien hierzu hochladen zu können. Das ist ein Vorgang, der wöchentlich hundertfach durchgeführt wird: Allein im laufenden Jahr wurden bei der Abfall- und Straßenreinigungsveranlagung bereits rund 3.500 Eigentumswechsel bei circa 68.000 laufenden Konten angezeigt.

Auch für das Kassen- und Steueramt ergeben sich durch das Online-Angebot eine Reihe von Vorteilen: So werden keine Papierformulare mehr benötigt. Das bisher erforderliche Einscannen der Formulare samt Anlagen entfällt und reduziert damit den Aufwand in der Sachbearbeitung, die über ein Funktionspostfach die ausgefüllten Formulare direkt im PDF-Format empfängt. Der oder die Absendende erhält dazu eine Zusammenfassung und weiß somit genau, was bereits übermittelt wurde. Außerdem können die von den Gebührenpflichtigen übermittelten Daten auch in die im Aufbau befindliche elektronische Akte überführt und abgelegt werden. Allerdings kann die Mitteilung nicht für die Umschreibung der Grundsteuer herangezogen werden, da in diesen Fällen der Grundlagenbescheid des Finanzamtes maßgeblich ist.

Im Allgemeinen werden folgende Informationen benötigt: Angaben zur bisherigen Eigentümerin oder zum bisherigem Eigentümer, Angaben zur neuen Eigentümerin oder zum neuen Eigentümer, Angaben zum Grundstück, Zeitpunkt und Grund des Eigentumsübergangs und gegebenenfalls das bisherige Kassenzeichen. Auf dieser Seite
können die Informationen übermittelt werden.

(Text: PM Stadt Frankfurt)