Stadtpolizei Frankfurt auf Hundekontrolle: Fast die Hälfte hatte keine Kennung

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(Symbolfoto: Sid74 auf Pixabay)

Am vergangenen Montag hat die Stadtpolizei des Ordnungsamtes gemeinsam mit dem Kassen- und Steueramt in verschiedenen städtischen Grünanlagen Schwerpunkt-Hundekontrollen durchgeführt. Überprüft wurden hierbei die Anleinpflicht, die erforderliche Kennung und die steuerliche Erfassung der Hunde.

Das Ergebnis: Von insgesamt 31 kontrollierten Hunden fehlte bei 14 die notwendige Kennung am Tier. Vier Hunde liefen ohne Leine außerhalb von Freilaufflächen herum. Und zwei Hunde waren steuerlich überhaupt nicht gemeldet – eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Sicherheitsdezernentin Annette Rinn sagt zu den Kontrollen: „Uns erreichen immer wieder Meldung zu freilaufenden Hunden in Grünanlagen. Dem gehen wir natürlich nach. Frankfurts Grünbereiche sind für alle da. Damit es dort funktioniert, ist die Einhaltung gewisser Regeln notwendig. Hierunter fällt eben unter anderem auch, dass der Freilauf von Hunden nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen zulässig ist. Auch die Kennzeichnung von Hunden ist nicht nur bloße Formalität, sondern ermöglicht im Falle von entlaufenen Hunden oder Schadensfällen durch und mit Hunden ein zeitnahes Handeln durch die Sicherheitskräfte.“

„Mir ist es ein besonderes Anliegen, grundsätzlich für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff, der für das Kassen- und Steueramt zuständig ist. „Das bedeutet auch, dass alle Hundehalter:innen ihren Verpflichtungen nachkommen und sich an die gleichen Spielregeln halten müssen. Dazu zählt das Anmelden und das Tragen von Hundemarken. Wir werden auch in Zukunft darauf achten, dass diese Voraussetzungen eingehalten werden.“

Die Kontrollen fanden im Höchster Stadtpark, an der Wörthspitze, im Brüningpark, am Heddernheimer Niddaufer und am Bornheimer Hang statt.

Hunde dürfen in Frankfurter Grünanlagen grundsätzlich nur dort frei laufen, wo entsprechende Freilaufflächen eingerichtet sind. Die Kennung eines Hundes umfasst Name, Anschrift und Telefonnummer der Hundehaltenden, damit diese informiert werden können, wenn der Hund beispielsweise entlaufen ist und gefunden wurde.

(Text: PM Stadtpolizei Frankfurt)