RP zahlt Fördermittel für Schul-Schallschutz aus

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Die von Fluglärm betroffenen Bereiche um den Frankfurter Flughafen. (Quelle: Geoportal Hessen)

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt setzt im Auftrag des Landes Hessen das Förderprogramm für Schallschutz an Grundschulen rund um den Frankfurter Flughafen um.

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurde erst vergangene Woche eine Baumaßnahme erfolgreich abgeschlossen; Stadt und Landkreis Offenbach haben die Förderung bereits beantragt und setzen aktuell Vorhaben um; außerdem hat das RP schon Gespräche mit weiteren Trägern geführt. Insgesamt sind mehr als 30 Schulen anspruchsberechtigt.
Für Lärmschutz an ihrem Erweiterungsbau erhielt die Weiterstädter Schloss-Schule vom Land rund 222.000 Euro. Aufgrund steigender Schülerzahlen war ein Gebäude um einen Mehrzweckraum und eine Pausenhalle ergänzt worden. Diese beiden Räume sind mit Schallschutzfenstern ausgestattet worden; außerdem wurde eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert. Die vom Landkreis Darmstadt-Dieburg betriebene Schule im Stadtteil Gräfenhausen hat ein Ganztagsangebot und betreut die Kinder auch vor und nach dem Unterricht.

Zusammenhänge zwischen Fluglärmbelastung und Konzentrationsschwächen der Schülerinnen und Schüler

Die Lärmwirkungsstudie NORAH (Noise-Related Annoyance, Cognition and Health) hatte 2015 Erkenntnisse geliefert, dass es Zusammenhänge zwischen der Fluglärmbelastung und Konzentrationsschwächen der Schülerinnen und Schüler beim Lesen und Lernen gibt. Bereits seit 2019 fördert das Land Hessen den baulichen Schallschutz an Grundschulen daher nun auch in der Tagschutzzone 2 des Frankfurter Flughafens. Die Schulträger können seitdem beim RP Darmstadt Fördermittel für passiven Schallschutz sowie für Lüftung und Klimatisierung in Klassen- sowie Aufenthaltsräumen beantragen. Hierfür hat das Land bis zu 11,2 Millionen Euro bereitgestellt. Durch zielgerichtete Maßnahmen sollen die negativen Folgen des Fluglärms verringert und die Lernbedingungen für die Schulkinder verbessert werden.

Um die Förderung zu erhalten, musste eine Schule schon zum Stichtag 30. November 2014 in der Zone 2 gelegen haben. Die Fördermittel müssen beantragt werden, bevor mit den Baumaßnahmen begonnen wird. Zunächst bespricht der Träger die geplante Maßnahme und deren Fördermöglichkeit mit dem RP. Die Luftfahrtbehörde berät die Schulträger dabei, wie ein Schallschutz für die Schülerinnen und Schüler erreicht und die Fördergelder ausgeschöpft werden können – maximal 90 Prozent der Kosten werden bezuschusst. Schulträger, die noch keine Informationen beim RP eingeholt haben, können sich jederzeit an das Regierungspräsidium Darmstadt wenden – Ansprechpartner für das NORAH-Programm ist dort Ingo Hillebrand (06151/123138, Ingo.Hillebrand@rpda.hessen.de).

Link: Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es im Internet unter https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/verkehr/luftverkehr/laermschutz/norah-grundschulen

(Text: PM Regierungspräsidium (RP) Darmstadt)