Frankfurt: Betriebe dürfen Flächen für Außengastronomie weiterhin großzügig nutzen

161
(Foto: cocoparisienne auf Pixabay)

Energiekosten und Inflation: Stadt, DEHOGA und IHK unterstützen Gewerbetreibende in schweren Zeiten

Planungssicherheit in schweren Zeiten: Gastronomiebetriebe, die im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis sind, dürfen öffentliche Verkehrsflächen weiterhin großzügig nutzen. Die Stadt Frankfurt am Main, der DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt und die Industrie- und Handelskammer (IHK) verständigten sich darauf, die bisher bis 31. Oktober befristete Sonderregelung erneut zu verlängern.

„Eine vielfältige Außengastronomie ist Teil des städtischen Lebens, das wir erhalten und fördern wollen. Mit der Verlängerung der bestehenden Regelung entlasten wir Betriebe, die ohnehin schon mit erhöhten Lebensmittel- und Energiekosten zu kämpfen haben: Sich draußen statt ins Café oder Restaurant zu setzen, vermindert darüber hinaus das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus deutlich“, erklärt Mobilitäts- und Gesundheitsdezernent Stefan Majer.

Sehr gewissenhaft und umsichtig

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die überwältigende Anzahl von Gastronomiebetrieben sehr gewissenhaft und umsichtig mit den neuen Möglichkeiten der Erweiterung umgegangen sind. Viele Straßen und Plätze wurden nach den Corona-Restriktionen wiederbelebt und die Aufenthaltsqualität deutlich erhöht. Bei einer größeren Nutzung kann es aber auch zu Konflikten kommen. Deshalb wollen die Stadt, der DEHOGA und die IHK gemeinsam darüber sprechen, wie unterschiedliche Interessen des Fußverkehrs, der Stadtgestaltung und der Außengastronomie besser voneinander profitieren können. Hierzu wollen die Beteiligten bis zum Frühjahr 2023 die grundsätzlichen Regelungen gemeinsam langfristig neu definieren. Zudem wurde vereinbart, dass es künftig einen regelmäßigen Austausch geben soll.

„Die Außengastronomie hat spätestens seit der Corona-Pandemie einen hohen Stellenwert im Ausgehverhalten eingenommen. Gäste genießen das mediterrane Flair und erwarten, insoweit das möglich ist, von den Betrieben auch in kälteren Jahreszeiten ein Platzangebot im Freien“, unterstreicht der Vorsitzende des DEHOGA, Robert Mangold. „Mit Blick auf die guten Erfahrungen der letzten Jahre sollten die flächenmäßige Freizügigkeit sowie die Winterregelungen dauerhaft beibehalten werden.“ Der Vorsitzende betonte, dass eine solche Regelung zur Attraktivität der Stadt Frankfurt beiträgt und im nationalen, aber insbesondere internationalen Wettbewerb längst überfällig ist. Mit der Fußball-Weltmeisterschaft stehe zudem ein Fußball-Winter an, fügt der DEHOGA-Vertreter hinzu.

Überleben der gastronomischen Betriebe sichern

IHK-Präsident Ulrich Caspar äußert sich erfreut über die getroffene Regelung: „Ich begrüße die mit der Stadt Frankfurt und dem DEHOGA Frankfurt beschlossene Maßnahme, die Sonderregelung für die Außengastronomie zu verlängern. Auch im Hinblick auf die derzeitigen Energiepreissteigerungen trägt die Regelung dazu bei, das Überleben der gastronomischen Betriebe zu sichern. Im Sinne der Planungssicherheit für die nächsten Jahre sollte die Erweiterung der Außengastronomie dauerhaft möglich sein.“

So sieht die Unterstützung aus: Wer im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie ist, kann diese mit der geschilderten Regelung ohne Antrag erweitern. Dabei ist es wichtig, dass straßenrechtliche Belange nicht berührt werden, also Geh- und Radwege frei bleiben und die Flächen mit Augenmaß genutzt werden. Die Details sind unter Sonderreglung Außengastronomie zu finden und in einem Merkblatt zusammengestellt.

Wer eine Außengastronomiefläche neu beantragen möchte, kann dies online tun.

(Text: PM Stadt Frankfurt)