Kreis Groß-Gerau informiert über Entlastung für Menschen mit Unterstützungsbedarf

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(Symbolfoto: moritz320 auf Pixabay)

Kalter Winter muss nicht schrecken

Besorgt sind derzeit viele Einwohner*innen des Kreises, wenn sie an die kommenden Wintermonate denken und daran, wie teuer Heizenergie und andere lebensnotwendige Dinge bereits geworden sind, weitere Kostensteigerungen nicht ausgeschlossen. Besonders Menschen mit weniger dickem Portemonnaie wissen nicht, wie sie in Zukunft all ihre Ausgaben bestreiten sollen.

„Es steht aber im Kreis Groß-Gerau niemand allein da“, versichert Landrat Thomas Will. Der Fachbereich Soziale Sicherung der Kreisverwaltung und das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau sind vorbereitet, um über mögliche Hilfeleistungen zu informieren und diese, wo nötig, in die Wege zu leiten.

Menschen etwa, die bereits nach Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) im Leistungsbezug sind, sind hinsichtlich ihrer Heizkosten abgesichert. „Die Beträge werden in der Regel übernommen, sofern kein unwirtschaftliches Verhalten vorliegt“, sagt Fachbereichsleiter Oliver Hegemann.
Weitere Unterstützung für diese Menschen ist bereits angelaufen – von Einmalzahlungen bis zu einem monatlichen Sofortzuschlag und einem Kinderbonus als Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakets.

Einmalzahlung im Wohngeld für die Heizperiode

Wohngeldberechtigte erhielten eine Einmalzahlung im Wohngeld für die Heizperiode. Sie beläuft sich auf 250 Euro für Alleinstehende, 350 Euro für Paare plus 70 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied; dieses Geld wurde im August ausgezahlt. Eine weitere Einmalzahlung ist geplant. Ab Januar 2023, so der Plan, sollen die Heizkosten ins Wohngeld integriert werden. BAföG-Empfängern hat der Kreis einen Heizkostenzuschuss als Einmalzahlung in Höhe von 230 Euro auf Grundlage des Heizkostenzuschussgesetzes für die vergangene Heizperiode ausgezahlt.

Auch an diejenigen, die zwar bisher keine Sozialleistungen beziehen, deren Einkommen aber so gering ist, dass sie wegen erhöhter Energiekosten jetzt Anspruch auf Leistungen erhalten können, denkt der Kreis. Die Menschen erfahren Unterstützung in den Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflege sowie Sozialberatungen in Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau. Die Allgemeinen Lebensberatungsstellen, Schuldnerberatungsstellen und Psychosozialen Kontaktstellen beraten auch zu existenzsichernden Leistungen. Außerdem verweist der Kreis auf die Beratungsstellen der Caritas und der Diakonie.

„Wir stellen zudem Beratung über Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen sicher“, ergänzt Oliver Hegemann: Für die Angebote der Schuldner- und Insolvenzberatung wurden Mehrstellen genehmigt, die der Kreis mitfinanziert.

Angebote der hessischen Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen haben in hessenweiten Projekten folgende Angebote:
Energiesparberatung; Hotline für rechtliche Fragen (z.B. bei Kündigung der Belieferung mit Energie); Hotline zu steigenden Energiepreisen.

Die Beratungsstellen im Kreis und weitere Informationen finden sich auf einem Flyer, der frisch gedruckt vorliegt und außerdem online auf der Kreishomepage zu finden ist. Flankierend werden Bürger*innen der Basis-Check Stromsparen und das Projekt „Mach den Zählercheck“ angeboten.

Des Weiteren haben bei der Kreisverwaltung bereits zwei Runde Tische mit Energieversorgern, Kommunalem Jobcenter, Sozialer Sicherung und den Verbraucherzentralen stattgefunden, um Stromsperren zu vermeiden.

Der Kreis unterstützt die Anbieter sozialer Infrastruktur bei steigenden Energiekosten, „denn eine Reduzierung des Beratungsangebots muss in dieser Lage unbedingt vermieden werden“, betont Landrat Will.

(Text: PM Kreis Groß-Gerau)