Kreis Groß-Gerau: Katastrophenschutz weist auf Selbstschutzmaßnahmen hin

221
(Symbolfoto: planet_fox auf Pixabay)

Eigen- und Nachbarschaftshilfe zählen

Trotz aller Vorbereitungen der Behörden und Hilfeleistungsorganisationen, trotz guter Ressourcenausstattung und Vorsorgeplanung können sich auch in Deutschland und auch im Kreis Groß-Gerau Großschadensereignisse und Katastrophen ereignen. Dann ist die Mithilfe der Bevölkerung in Form adäquaten Verhaltens und die Eigenverantwortung der Bürger*innen in Form von Selbstschutz und Selbsthilfe zwingend erforderlich, schreibt der Fachdienst Einsatzplanung und Katastrophenschutz des Fachbereichs Gefahrenabwehr. „Sich auf solche Fälle vorzubereiten, hat nichts mit Panikmache zu tun“, betont Landrat Thomas Will. „Doch es kann aus unterschiedlichen Anlässen auch bei uns einmal zu Störungen und Engpässen kommen. Da kann es nicht schaden, sich vorher Gedanken über angepasstes und solidarisches Verhalten gemacht zu haben.“

Eigenverantwortung zum Selbstschutz

Die Bevölkerung hat eine Eigenverantwortung zum Selbstschutz – soweit dies möglich ist. Bei Eintritt eines Schadensereignisses ist der oder die Betroffene in der Regel zunächst auf sich allein gestellt. Es gilt daher, sich selbst zu helfen oder die Hilfe von Nachbarn oder zufällig Anwesenden nutzen zu können. Diese erste Phase der Selbsthilfe muss geeignet sein, die Zeit bis zum Eintreffen organisierter Hilfe zu überbrücken. Andererseits kann jeder auch selbst der Nachbar sein, der einer Person in unmittelbarer Nähe zunächst helfen muss und kann.

Der Katastrophenschutz kann aufgrund technischer Restriktionen, begrenzter Ressourcen und personeller Kapazitäten nicht flächendeckend alle Auswirkungen abfangen.
Die Bürgerinnen und Bürger können und müssen sich in einigen Punkten also in einer Notsituation – wie sie z.B. nach einer Unwetterkatastrophe oder beim Ausfall von Strom oder Trinkwasser eintreten kann – selbst helfen.

Ratschläge hierzu gibt es z.B. in der vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erstellten Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“. Das BBK hat auch eine Reihe von Videos ins Netz gestellt, die Verhaltenstipps geben – etwa für den Fall eines Stromausfalls (Link https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Videos/DE/KRITIS/youtube-bbk-stromausfall-vorsorge-selbsthilfe.html) oder was die vorsorgliche Bevorratung mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen angeht (Link https://www.youtube.com/watch?v=sXi_h8DVZXY).

Zusätzliche nützliche Informationen und Erklärungen findet man hier: Für alle Fälle vorbereitet – BBK (bund.de).

(Text: PM Kreis Groß-Gerau)