Vogelgrippe: Kreis Groß-Gerau warnt vor Gefahr

223
(Symbolfoto: klimkin auf Pixabay)

Allgemeinverfügung gilt weiter

Das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau warnt eindrücklich vor der Gefahr der Verschleppung der aviären Influenza (Vogelgrippe). Nachdem bereits im zweiten Sommer in Folge das Seuchengeschehen nicht zum Erliegen kam, steigen nun die Ausbrüche sowohl bei Wildvögeln als auch bei Geflügel an. Zum aktuellen Stand sind mehrere Ausbrüche gemeldet worden, die nur noch rund 100 Kilometer vom Kreis Groß-Gerau entfernt sind.

Der noch nicht abgeschlossene Vogelzug erhöht das Risiko der Verschleppung. Zudem besteht nach der aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts und epidemiologischen Erkenntnissen ein hohes Risiko durch den Kauf von (Zier)Geflügel, insbesondere durch mobile Geflügelhändler oder (Zwischen)Händler, die (Zier)Geflügel nach Vorbestellung über große Distanzen verkaufen. Hier sind im aktuellen Seuchengeschehen bereits mehrfach Tiere aus infizierten Betrieben nach Hessen verbracht worden.

Zum Schutz der Tiere gilt weiterhin die Allgemeinverfügung mit erhöhten Sicherheitsmaßnahmen aus dem Frühjahr. Außerdem wird allen Haltern empfohlen, die Möglichkeit zur Aufstallung zu prüfen und vorzubereiten sowie ggf. eigenverantwortlich bereits umzusetzen. Das Bestandsregister ist aktuell zu führen und um die Angaben der Leistung (tägliche Zunahme bzw. Legeleistung) wo zutreffend zu ergänzen.

„Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende Erkrankung, die neben Tierverlusten hohe wirtschaftliche Einbußen für die betroffenen Haltungen zur Folge hat“, so Dr. Katrin Stein vom Kreisveterinäramt. Aktuelle Informationen finden sich immer auch auf www.kreisgg.de/vogelgrippe.

(Text: PM Kreis Groß-Gerau)