Odenwaldkreis: Tierleid vor der eigenen Haustür bekämpfen

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(Symbolfoto: Roy Buri auf Pixabay)

Immer wieder gibt es erschreckende Berichte über Tiere, die vernachlässigt werden oder denen die Halter gar Schmerzen zufügen. Das spielt sich nicht nur in weiter Ferne ab, sondern auch im Odenwaldkreis, vor der eigenen Haustür sozusagen. In solchen Fällen schreitet das Veterinäramt ein, wie jüngst im Gemeindegebiet von Höchst.

Dort wurden einer Tierhalterin sämtliche Tiere weggenommen, allen voran einige Pferde, und sie wurde mit einem Tierhalteverbot belegt. Da das Amt den Sofortvollzug angeordnet hatte, wurden die Tiere auf der Stelle mitgenommen und in mehreren Ställen untergebracht. Die Polizei war per Amtshilfe an dem Einsatz beteiligt.

Das Veterinäramt hatte die Tierhalterin Mitte des Jahres schon einmal kontrolliert – allerdings ohne dass ein drastisches Einschreiten hätte begründet werden können. Dieses Mal aber lagen dem Amt Beweismaterialien vor, die den Umgang der Halterin mit ihren Pferden dokumentierte, zum Beispiel Schläge. „Daraufhin haben wir schnell interveniert und eines der schärfsten uns zur Verfügung stehenden Mittel angewendet“, sagt der für das Veterinäramt zuständige Hauptabteilungsleiter Bernhard Hering.

Der Fall zeigt: Soll das Veterinäramt zügig und wirksam gegen Tierquälerei vorgehen, sind Beweismittel unerlässlich. „Wir brauchen unbedingt Zeuginnen und Zeugen, die bereit sind, uns Vorgänge zu schildern oder die Material vorlegen können. Wer will, dass Tierleid beendet wird, bis hin zur Wegnahme von Tieren, muss sich melden. Auf dieser Basis können wir dann tätig werden“, so Abteilungsleiterin Jil Ebenig.

Im Prinzip können Menschen auch anonym Mitteilungen machen. „Kontaktpersonen, die ihren Namen nennen, helfen uns aber noch mehr. Grundsätzlich können nur dann Verstöße aus der Vergangenheit in behördliche Entscheidungen einbezogen werden“, erläutert Hering. Oft heiße es, die Behörde habe „alles schon lange gewusst“, aber tatsächlich gebe es keine verwertbare Zeugenaussage, und aktuelle Kontrollen verliefen ohne Auffälligkeiten, da Misshandlungsspuren oft nicht erkennbar seien. „So war auch bei der nun erfolgten Wegnahme der Tiere in Höchst akut nichts zu beanstanden. Ohne verwertbare Beweise, die wir zuvor bekommen hatten, wäre eine Kontrolle ergebnislos verlaufen.“

Das gilt auch für minder schwere Fälle als jenem in Höchst. „Wir gehen grundsätzlich allen Hinweisen nach, das umfasst auch die Überprüfung von Haltungsbedingungen, zum Beispiel ob den Tieren Wasser oder Futter bereitgestellt wird. Die Kontrollen sind aber immer nur Momentaufnahmen“, schildert Ebenig. „Falls gehandelt werden muss, weisen wir den Tierhalter entsprechend an.“

Grundlage für das Vorgehen des Veterinäramts ist das Tierschutzgesetz. Grundsätzlich ist die Behörde angehalten, bei auffälligen Mängeln das mildeste Mittel zuerst anzuwenden und mit Anordnungen die Tierhaltung zu verbessern – es sei denn, es handelt sich um gravierende Vorkommnisse, so dass Tiere per Sofortvollzug mitgenommen werden.

Andernfalls kommt eine Tierwegnahme dann in Frage, wenn eine Halterin oder ein Halter den Anordnungen der Behörde nicht nachkommt. Hinzu kommen Fälle, in denen eine Wegnahme durch das Amt nicht erforderlich wird, weil die Tiere freiwillig abgegeben werden, zum Beispiel weil der Tierhalter eine bestehende Überforderung einsieht. In den letzten drei Jahren kam es zu acht Fällen freiwilliger Abgaben von Tieren, bei denen das Veterinäramt involviert war, und zu vier Wegnahmen von Amts wegen, einschließlich des Falls in Höchst.

Die Tiere werden in der Regel und nach vorheriger Absprache in ein oder mehrere Tierheime oder landwirtschaftliche Betriebe verbracht. Der Odenwaldkreis hat in solchen Fällen in Vorleistung zu treten, letztendlich müssen aber die Verantwortlichen für die Kosten aufkommen.

„Wir danken allen Tierheimen und Einrichtungen, die bereit sind, zusätzlich und rasch neue Tiere aufzunehmen“, so Hering und Ebenig. „Unser Dank gilt auch jenen, die kurzfristig die Tiere aus Höchst transportiert und übernommen haben, sowie der Polizei, die ebenfalls sehr kurzfristig Amtshilfe geleistet hat. Die Tiere sind in Sicherheit und wir werden die Halterin anzeigen.“ Auch hier sucht das Veterinäramt weiter Zeugen, die für eine Aussage zur Verfügung stehen.

Wer Vernachlässigung von Tieren oder Tierquälerei melden will, kann sich unter tierschutz@odenwaldkreis.de an das Veterinäramt wenden.

(Text: PM Odenwaldkreis)