Fahrtende nach Verkehrskontrolle in Erbach: Strafrechtliche Folgen für 15-Jährigen

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(Symbolfoto: Ingo Kramarek auf Pixabay)

Auf einen 15-Jährigen kommen nach einer Verkehrskontrolle in Erbach am Donnerstag (8.) aufgrund verschiedener Beanstandungen strafrechtliche Folgen zu.

Eine Streife der Verkehrsinspektion hatte den Jugendlichen auf seinem Kleinkraftrad gegen 15.50 Uhr im Ortsteil Schönnen aufgrund der Lautstärke und der unzulässigen Beleuchtung gestoppt und kontrolliert. Eine erste Messung des Standgeräusches erhärtete den Verdacht, dass offensichtlich Veränderungen an dem Zweirad vorgenommen wurden. Die zulässige Lautstärke wurde um 10 dB(A) überschritten. Das Kleinkraftrad wurde daraufhin sichergestellt und einem Sachverständigen vorgeführt. Dieser stellte unzulässige Umbauten an Vergaser, Zylinderkopf und der Beleuchtung fest, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führte.

Darüber hinaus war das Kleinkraftrad auch deutlich schneller als erlaubt, anstelle der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichte es auf dem Rollenprüfstand einen Wert von 93 km/h. Eine gültige Fahrerlaubnis für ein Zweirad mit dieser Geschwindigkeit besitzt der 15-Jährige aus Lindenfels nicht. Auf ihn kommt deshalb auch ein Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu.

(Text: PM Polizei Südhessen)