In Zeiten der Energiekrise greifen immer mehr Bürgerinnen und Bürger zu alternativen Heizmethoden, um die kommenden Wintertage sparsam zu überstehen. Eine der häufigsten Methoden ist das klassische Heizen mit Holz. Doch obwohl ein Holzofen durch die angenehme Wärme und wohlige Atmosphäre sehr beliebt ist, gibt es immer wieder Aufruhr im Zusammenhang mit der Feinstaubproblematik und dem Ausstoß schädlicher Stoffe, welches auch oft ungewollt die Nachbarn betrifft.
Der Fachdienst Umwelt des Kreises Offenbach gibt Tipps, was beim Heizen mit Holz zu beachten und zu vermeiden ist:
• Stoffe, welche verfeuert werden können: naturbelassenes Holz (beispielsweise Scheitholz oder Hackschnitzel), Reisig und Zapfen, Briketts aus naturbelassenem Holz (gemäß DIN 51731), vergleichbare Holzpellets, andere Presslinge aus naturbelassenem Holz in gleichwertiger Qualität.
• Stoffe, welche nur bedingt verfeuert werden können: naturbelassenes Holz in Form von Sägemehl, Rinde, Spähen oder Schleifstaub sowie Stroh, Holzpresslinge ohne Bindemittel beziehungsweise mit Bindemittel aus Stärke, pflanzlichem Paraffin oder Melasse (nur in Feuerungsanlagen mit einer Nennwertleistung von 15 Kilowatt), Braun- und Steinkohlen, Koks und Briketts sowie Grill-Holzkohle und Grill-Holzbriketts (nicht in offenen Kaminen, sofern diese nach Angaben des Herstellers für Feuerungsanlagen geeignet sind).
• Stoffe, welche nicht verfeuert werden dürfen: lackiertes oder gestrichenes Holz, Sperrholz, Span- und Faserplatten, mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, Abfälle jeglicher Art, frisch geschlagenes Holz, welches noch feucht ist. Holz darf nur bei einem Feuchtegrad zwischen 15 und 20 Prozent verbrannt werden. Bei der Verwendung von zu feuchtem Holz, kann es zu einer starken Rauchentwicklung sowie einer Verrußung des Ofens kommen, was sehr umweltschädlich ist. Die Trocknung des Holzes kann oft ein bis zwei Jahre dauern, je nach Holzart. Zur Eigenkontrolle können Holzmessgeräte verwendet werden, welche es in jedem Fachhandel oft günstig zu kaufen gibt.
• Auch sehr wichtig: Nicht zu oft Holz nachlegen! Eine gute Flamme kann nur dann entstehen, wenn auch ausreichend Luft vorhanden ist. Zu viel Drauflegen kann zu einer hohen Rauchentwicklung und einem entsprechend hohen Ausstoß umweltschädlicher Stoffe führen.
• Das Verbrennen von Abfällen und weiteren illegalen Brennstoffen zählt als eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
• Bei offenen Kaminen ist es empfohlen, diese nicht als Dauerheizung zu verwenden, im Interesse der Umwelt und der Nachbarn.
Wer im Besitz einer Feuerungsanlage ist, sollte sich auch erkundigen, ob diese noch zulässig ist. Geräte für feste Brennstoffe, welche zwischen 1995 und 2010 erbaut worden sind, dürfen spätestens ab dem Jahr 2025 nicht mehr in Betrieb genommen werden. Eine Ausnahme gilt für Anlagen, für die ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte geführt wird, oder die mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachgerüstet wurden. Bei älteren Feuerungsanlagen gelten diese Bedingungen seit Ende 2020. Generelle Ausnahmen von den Regelungen beinhaltet: Öfen und Kamine, welche eine einzige Heizmöglichkeit in einer Wohneinheit darstellen, historische Öfen, Herde, Badeöfen sowie offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen.
Für weitere Informationen zur Anschaffung von Feuerungsanlagen, welche den gegebenen Emissionsgrenzwert einhalten, sind erhältlich auf der Seite des HKI Industrieverbandes Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. unter www.cert.hki-online.de.
Auf der Homepage unter www.kreis-offenbach.de/energie_sparen finden sich alle wesentlichen Informationen zum richtigen Heizen mit Holz.
(Text: PM Kreis Offenbach)