Wiesbaden: Dauerhaft erweiterte Außengastronomieflächen

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(Foto: cocoparisienne auf Pixabay)

Auch ab dem kommenden Jahr wird es den Gastronomiebetrieben in Wiesbaden grundsätzlich möglich sein, bestehende Außengastronomieflächen im öffentlichen Straßenraum dauerhaft zu bewirtschaften sowie neue Flächen für sogenannte Parklets zu beantragen.

„Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir vor knapp drei Jahren begonnen, die Gastronomiebetriebe mit Genehmigungen für Parklets unkompliziert zu unterstützen. Eine regelrechte Win-Win-Situation: Die Restaurants und Cafés kamen dadurch besser durch die Pandemie, viele Straßen sind lebendiger und schöner geworden und die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener haben die neuen Flächen rege genutzt und schätzen gelernt“, so Verkehrsdezernent Andreas Kowol. „Die Zusammenarbeit mit den Gastronomen war gut und unkompliziert, was uns auch der Fachverband DEHOGA bestätigt hat. Wir wollen der Gastronomie nun eine langfristige Perspektive und damit auch Planungssicherheit für Investitionen geben und erfüllen damit den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem September.

Derzeit bereitet die Verwaltung ämterübergreifend eine Richtlinie vor, in dem die technischen, funktionalen und gestalterischen Anforderungen an die zukünftigen Parklets zusammengestellt werden. Dazu zählen Fragen der Verkehrssicherung und ästhetischen Gestaltung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes, die ab April 2023 gelten. Die Richtlinie wird zusammen mit dem Antragsvordruck Anfang des neuen Jahres den Gastronomen zur Verfügung gestellt.

Bis zum Ende des 1. Quartals 2023 können die vorhandenen Genehmigungen durch einen formlosen Antrag ohne weitere Kosten verlängert werden.

„Ab April 2023 müssen bereits bestehende und neue gastronomische Nutzungen das angepasste Antragsverfahren durchlaufen. Bis zur dauerhaften Genehmigung kann die derzeitige Außengastronomie jedoch beibehalten werden“, so Kowol weiter.

Doch bereits zu Beginn des neuen Jahres greift eine wesentliche Erleichterung: So kann je nach Standort auf eine vollständige Umfassung mit Verkehrssicherungseinrichtungen, wie zum Beispiel Baken, verzichtet werden. Dazu können sich Gastronomiebetriebe mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung setzen, um im Einzelfall zu klären, wie das Parklet bis Ende März gesichert werden muss.

(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)