Wiesbaden ändert Hundesteuersatzung: Hunde aus Tierheim unbefristet steuerfrei

377
(Symbolfoto: 3194556 auf Pixabay)

Die Änderung der Hundesteuersatzung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden hatte am 15. Dezember die Änderung beschlossen. Sie setzt damit einen Beschluss aus dem Jahre 2021 um, wonach Hunde, die aus dem Wiesbadener Tierheim übernommen werden, unbefristet von der Hundesteuer befreit werden sollen.

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen bezieht, kann außerdem für den ersten Hund im Haushalt in voller Höhe von der Hundesteuer befreit werden. Bislang musste die Hälfte der Steuer bezahlt werden. Zusätzlich kommen zukünftig jene Hundehalterinnen und Hundehalter in den Genuss einer Hundesteuerbefreiung, die sich nachweislich zusammen mit ihrem Hund in der Öffentlichkeit bewegen können, ohne andere Personen oder Tiere zu belästigen oder zu gefährden. Dies ist beispielsweise anzunehmen bei Schul-, Therapie- und Behindertenbegleithunden oder nach erfolgter Prüfung („Hundeführerschein“) und der Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen. Rettungshunde werden künftig anderen Diensthunden gleichgestellt. Ausgenommen sind jeweils Listenhunde.

Die Befreiungen erfolgen grundsätzlich auf Antrag. Ein gesonderter Antrag ist jedoch nicht erforderlich, wenn der Hund derzeit steuerbefreit oder steuerermäßigt bei der Landeshauptstadt Wiesbaden geführt wird. Die Berücksichtigung des Befreiungsmerkmals erfolgt in diesen Fällen von Amts wegen.

(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)