Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu und der Silvesterabend steht bald an. Daher weist Erster Stadtrat Michael Gerheim bereits jetzt darauf hin, dass in der Seligenstädter Altstadt, insbesondere in den engen Gassen in unmittelbarer Nähe zu den Fachwerkhäusern, kein Feuerwerk gezündet werden darf. Das gilt auch für den Markt- und Freihofplatz.
Seit dem 1. Oktober 2009 verbietet die bundesweit geltende Sprengstoffverordnung (§ 23, Absatz 1) Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern. Entsprechende Verstöße werden gemäß Sprengstoffgesetz geahndet.
(Text: PM Einhardstadt Seligenstadt)
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