Gute Vorsätze für 2023: Vorschläge vom ADFC Dreieich

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(Symbolfoto: MabelAmber auf Pixabay)

Zu Beginn eines neuen Jahres werden gern gute Vorsätze für das Neue Jahr gefasst. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Dreieich hilft gerne mit Vorschlägen.

So wäre es eine gute Sache, ab sofort mit dem Auto den gesetzlich vorgeschriebenen Seitenabstand von 1,5 Meter zum überholten Radfahrenden einzuhalten. Enges überholen gefährdet die radelnden Verkehrsteilnehmer, auf jeden Fall aber ist es höchst unangenehm für diese, wenn Autos mit geringem Abstand an ihnen vorbei fahren.

Gemessen wird dieser Abstand zwischen dem rechten Außenspiegel des Kfz und dem linken Ende des Fahrradlenkers. Vielleicht sagt jetzt so mancher, dass der geforderte Abstand häufig gar nicht eingehalten werden kann, weil die Fahrbahn zu schmal ist und der Gegenverkehr ein weiträumiges Überholen nicht zulässt. Vielleicht sind es in engen Straßen auch die am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeuge, die die verbleibende Fahrbahn so sehr verengen, dass Radfahrende nur mit geringem Abstand überholt werden können. In solchen Situationen bleibt nur eine Lösung. Das Kfz muss so lange hinter der Person auf dem Fahrrad bleiben, bis ein vorschriftsmäßiges Passieren möglich ist. Auch Radfahrende müssen einen seitlichen Abstand zu parkenden Fahrzeugen halten.

Gefahrensituation vermeiden

Ein weiterer guter Vorsatz wäre es Gefahrensituation zu vermeiden, in dem man sein Kfz nicht am rechten Fahrbahnrand auf Fahrradstreifen oder Schutzstreifen anhält, oder gar dort parkt. Diese Streifen sind ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten. Selbst kurzzeitiges Halten ist hier untersagt, denn ein Blockieren dieser Streifen zwingt Radfahrende dazu, spontan in den fließenden Kfz-Verkehr auszuweichen, was sehr gefährlich ist.

Konflikte zwischen Kraftfahrzeugen und Radlern können sich ergeben, wenn sie sich den denselben Verkehrsraum teilen müssen, weil keine separaten oder nur desolate Radwege vorhanden sind. Zudem sind sie mit unterschiedlichem Tempo unterwegs.
Die Straßenverkehrsordnung sieht Radfahrende und Autofahrende als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer an, was sie in der Praxis jedoch nicht sind. Der große Unterschied: Wer ein Auto lenkt, ist durch eine große Menge Blech um sich herum geschützt. Radfahrende haben diesen Schutz nicht.

“Negativwerbung”

Für Unternehmen hält der ADFC Dreieich einen besonderen Denkanstoß bereit. Werbeaufschriften an Firmenfahrzeugen können durchaus negativ wirken, obwohl das Gegenteil davon angestrebt wird. Diese Werbung wird nur dann positiv nach außen wirken, wenn die Fahrer*innen der Fahrzeuge sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern verhalten. „Wenn es sich bei dem Kfz, das mich gefährdet, um ein Firmenfahrzeug handelt, nehme ich mir fest vor, bei diesem Unternehmen niemals Kunde zu werden und erzähle das auch weiter“, erklärt Oliver Martini vom Vorstands-Team des ADFC Dreieich e.V., „aber auch, wenn sich einer mir gegenüber besonders rücksichtsvoll verhält. Wenn wir eine Verkehrswende schaffen wollen, geht das nur miteinander, nicht gegeneinander.“

Auch für die stetig wachsende Gruppe von Menschen, die das Fahrrad anstelle des Autos nutzen, kommt vom ADFC Dreieich ein Vorschlag für eine guten Vorsatz. „Uns beim ADFC ist es ein Dorn im Auge, wenn wir Radler*innen auf dem Gehweg sehen, wo radeln vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich erlaubt ist, im Extremfall mit einem Elektrofahrrad. In solchen Fällen sind die Radfahrenden die stärkeren Verkehrsteilnehmer und gefährden Passanten, die zu Fuß, eventuell mit dem Rollator unterwegs sind. Das geht gar nicht. Es sorgt für Ärger und schädigt das Image der Radelnden, was natürlich nicht im Sinne des ADFC ist“, erklärt Martini die Position des ADFC.

(Text: PM ADFC Dreieich e.V.)