Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in Frankfurt am Main am 5. März

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(Foto: lapping auf Pixabay)

Gemeindewahlausschuss lässt insgesamt 20 Wahlvorschläge zu

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am Freitag, 6. Januar, unter dem Vorsitz des stellvertetenden Gemeindewahlleiters Stefan Köster über insgesamt 21 eingereichte Wahlvorschläge entschieden. Die Frist zur Einreichung endete am zweiten Weihnachtsfeiertag, dem 26. Dezember 2022, um 18 Uhr.

Mit 20 zugelassenen Wahlvorschlägen wurde der bisher höchste Wert der OB-Wahl 2018 mit zwölf zugelassenen Wahlvorschlägen um acht Wahlvorschläge übertroffen. Noch nie gab es in Frankfurt am Main seit der ersten Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters im Jahr 1995 so viele Wahlvorschläge, die sich auf dem Stimmzettel am Sonntag, 5. März, wiederfinden werden.

Zwölf Wahlvorschläge werden von Parteien und Wählergruppen getragen. Acht Wahlvorschläge sind so genannte Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. Insgesamt stellen sich vier Frauen (-1 gegenüber 2018) und 16 Männer (+9 gegenüber 2018) dem Votum der Wählerinnen und Wähler.

In der Sitzung des Wahlausschusses zur Zulassung der Wahlvorschläge wurde zudem auch die Reihenfolge der Wahlvorschläge nach den Vorgaben des Hessischen Kommunalwahlgesetzes festgestellt und bestimmt. Zunächst wurden die Wahlvorschläge der in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien oder Wählergruppen nach der Zahl ihrer Stimmen bei der letzten Wahl zur Stadtverordnetenversammlung aufgeführt. Danach folgten die übrigen Wahlvorschläge, deren Reihenfolge – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – durch Losentscheid ermittelt wurde.

(Text: PM Stadt Frankfurt)