Wiesbaden: 30 Anträge auf soziale Leistungen des Sozialdezernates seit Jahresbeginn auch online verfügbar

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(Symbolbild: Glenn Carstens Peters auf Unsplash)

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtete Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Das Sozialdezernat Wiesbaden hat dieses Ziel erreicht.

„Für 30 soziale Leistungen konnten wir in Eigenregie das Onlinezugangsgesetz umsetzen. 26 Leistungen stehen seit dem Jahreswechsel als Online-Formulare für die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener zur Verfügung”, zeigt sich Sozialdezernent Christoph Manjura sichtlich erleichtert, aber auch stolz. Bei vier Dienstleistungen steht den Bürgerinnen und Bürgern bereits jetzt ein kompletter digitaler Antragsprozess zur Verfügung. Dies betrifft den Antrag auf Unterhaltsvorschuss, den Antrag auf Hilfe zur Pflege stationär, den SGBII-Antrag und den Antrag zur Bezuschussung von Kinderbetreuungsbeiträgen.

Digitalisierung der Anträge zusätzliche Kraftanstrengung

„Die Digitalisierung der Anträge war eine zusätzliche Kraftanstrengung, die im vergangenen Jahr neben der Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine sowie den zahlreichen Änderungen durch Bundesgesetze zu bewältigen war”, erläutert Manjura. Er egänzt: „Wir wissen, dass wir weiterhin noch viel zu tun haben.“ Manjura sieht aber auch ganz klar Bund und Länder in der Pflicht: „Eine gute wie sinnvolle Digitalisierung von Antragsverfahren und Prozessen braucht entsprechende rechtliche Grundlagen. Solange es gesetzlich vorgeschriebene Unterschriftsbedarfe gibt, können wir zwar Formulare online abrufbar gestalten, aber sie müssen trotzdem ausgedruckt und unterschrieben werden.” Des Weiteren wartet das Sozialdezernat in Wiesbaden, wie viele andere Kommunen auch, auf die Digitalisierung der Dienstleistungen, die im sogenannten EfA-Prinzip (Einer für Alle) zentral umgesetzt werden sollten, wie zum Beispiel der Antrag auf Wohngeld oder die Gewährung von Hilfen zur Erziehung.

Das Sozialdezernat hat sich auf die Fahnen geschrieben, im aktuellen Jahr an der Optimierung und Digitalisierung von Anträgen und den dahinter liegenden Prozessen in Wiesbaden zu arbeiten. Manjura stellt aber auch klar: „Die Digitalisierung darf nicht zu einer Komplexitätssteigerung für die Menschen führen. Wo vorher ein formloser Antrag, beispielsweise per Mail reichte, sollte es zukünftig kein Online-Formular geben. Es muss darum gehen, Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu ihnen zustehenden Leistungen zu vereinfachen.“ Des Weiteren sei Zielstellung diesen Jahres, dass für die am meisten nachgefragten Leistungen des Sozialdezernates die für die Antragsstellung erforderlichen Unterlagen in einem gänzlich digitalisierten Prozess eingereicht werden können. Momentan ist es bei vielen Dienstleistungen noch so, dass die Antragsstellung digital erfolgen kann, die einzureichenden Unterlagen jedoch in einem weiteren digitalen Prozess (bspw. über einen digitalen Briefkasten) separat online nachgereicht werden müssen. „Dies ist natürlich noch nicht ideal“, weiß Manjura und ergänzt: „Die Nutzerorientierung, also die konsequente Ausrichtung des ganzen Antragsprozesses auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, bleibt weiterhin eine Daueraufgabe, die nicht zum Stichtag der Umsetzung des OZG endet.“

‚Analoges‘ Antragsverfahren bleibt weiterhin bestehen

Selbstverständlich bleibt das bisherige ‚analoge‘ Antragsverfahren weiterhin bestehen und auch der persönliche Kontakt wird weiterhin angeboten. Dass Bürgerinnen und Bürger Dienstleistungen aber auch online beantragen können, ist ein wichtiger Schritt. Insbesondere für diejenigen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder auf Grund von Scham ihnen zustehende Leistungen womöglich nicht in Anspruch nehmen. „Letztlich geht es bei allem was wir tun darum, den Zugang so einfach wie möglich zu gestalten: Verwaltungshandeln muss – egal ob online oder analog – einfach verständlich sein und sich an den Bedarfen der Bürgerinnen und Bürger orientieren, damit diese sich gut beraten und willkommen fühlen“ unterstreicht Manjura.

Für die Art und Weise der Umsetzung – die Durchführung eines OZG-Camps – wurde das Sozialdezernat Wiesbaden mit dem Preis für gute Verwaltung auszeichnet. Dieser Preis wird für besonders bürgerzentrierte und innovative Arbeit von Kommunen, Ländern und Bundesbehörden vergeben. Initiator des Preises ist das Public Service Lab und die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Die Auszeichnung macht neuartige Lösungen in der Verwaltung sichtbar und trägt so dazu bei, bürgerzentrierte Denk- und Arbeitsweisen weiter zu etablieren.

Umgesetzt wurde das OZG-Camp durch das Projektteam Arbeit Neu Denken. Manjura hat das Projekt 2019 gegründet, um die Sozialverwaltung auf den bevorstehenden Fachkräftemangel vorzubereiten. „Bis 2031 werden circa 20 Prozent der Kolleginnen und Kollegen im Sozialdezernat in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Soziale Arbeit für die Menschen in unserer Stadt funktioniert nicht ohne Fachkräfte. Gleiches gilt für Soziale Leistungen und die hierfür erforderliche Antragsberatung. Daher haben wir die Weichen gestellt, um auch in den kommenden Jahren neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Das Projekt Arbeit Neu Denken soll die Digitalisierung an den richtigen Stellen vorantreiben und unsere Arbeitgeberattraktivität stärken“, erläutert der Sozialdezernent. Seit 2019 hat das Projektteam neben der Einführung einer Druckstraße, die auch den Postversand aus dem Homeoffice erlaubt, eine eAkte in der Ausländerbehörde eingeführt, eine digitale Lernplattform für die Mitarbeitenden aufgebaut, erste moderne Bürokonzepte pilotiert, die OZG-Umsetzung vorangetrieben und vieles mehr.

Zu finden sind die zahlreichen Dienstleistungen des Sozialdezernates auf wiesbaden.de.

(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)