Ersatzheizofen als Todesfalle

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Eine Person wärmt sich die Hände an einem selbstgebauten Teelichtofen.
Eine Person wärmt sich die Hände an einem selbstgebauten Teelichtofen. Foto: Patrick Pleul/dpa

Silvester 2012/2013 kam es in Rüsselsheim beinahe zu einem tödlichen Ereignis, bei dem elf Personen Kohlenmonoxid-Vergiftungen erlitten haben. Deswegen weist die Feuerwehr auf die Gefahren hin, die entstehen, wenn Holzkohlegrills, Grills für den Außenbereich oder Feuerschalen mit in die Wohnung oder in den Keller genommen werden. Dies ist unabhängig davon, ob darauf Essen zubereitet wird oder die Grills als Wärmequelle genutzt werden sollen.

Die quasi unsichtbare Gefahr ist das Kohlenmonoxid, ein ernstzunehmendes Blutgift, das in wenigen Minuten töten kann. Das Monoxid bildet sich, wenn kohlenstoffhaltige Substanzen wie Kohle, Holz, Benzin, Kunststoffe, Öl, Papier oder Gas nicht komplett verbrennen oder wenn es beim Verbrennen keine Sauerstoffzufuhr gibt. Aufgrund der erhöhten Rauchentwicklung reichert sich Kohlenmonoxid an und verdrängt die Atemluft.

Glück im Unglück hatte die Familie in der Silvesternacht vor zehn Jahren. Sechs Erwachsene und fünf Kinder fielen zwar aufgrund einer Kohlenmonoxid-Vergiftung in Ohnmacht. In letzter Sekunde konnte die Rüsselsheim Feuerwehr jedoch alarmiert werden, die alle Personen gerade noch rechtzeitig retten konnte.

Deswegen gibt die Feuerwehr Rüsselsheim folgende Tipps:

Nur geeignete Geräte verwenden

Fondue, Raclette, Feuerzangenbowle: Es gibt zahlreiche Leckereien, die sich zuhause in gemütlicher Geselligkeit innerhalb der Wohnung zubereiten und genießen lassen. Dafür sollten aber nur Tischgrills oder Geräte genutzt werden, die auch für Innenräume geeignet sind. Wenn es in der Gebrauchsanweisung den Warnhinweise „Nicht in geschlossenen Räumen benutzen!“ gibt, sollte alle die Finger von den Geräten lassen.

Grundsätzlich gilt nach Angaben der Feuerwehr Folgendes: Größe, Design und allgemeine Funktion sagen nichts über das gesundheitliche Risiko aus, das beim Grillen in der Wohnung droht. Nur weil ein Grill als Tischgrill betitelt wird, heißt das noch lange nicht, dass damit der Esstisch im heimischen Wohnzimmer gemeint ist. Die Bezeichnung scheint einige Grillfans in die Irre zu führen, was in der Vergangenheit bereits fatale Folgen hatte. Sogar vor Indoorgrills, die von Herstellern explizit als solche deklariert sind, wird gewarnt.

Gasheizstrahler nur im Außenbereich nutzen

Leider kommt es auch vor, dass Verbraucher*innen ihre Gasheizstrahler innerhalb der eigenen vier Wände benutzen. Davor warnt die Feuerwehr ausdrücklich. Zum einen ist es verboten, weil die Gasheizstrahler zur tödlichen Gefahr für die anwesenden Personen werden können. Zum anderen ist es möglich, dass die Gasheizstrahler Brandherde auslösen. Das ist auch versicherungstechnisch ein Nachteil für die Verursacher*innen. Ein solcher Fall wird durch eigene Schuld verursacht und führt dazu, dass die Verursacher*innen für Personenschäden und sowie Sachschaden in hohen Beträgen aufkommen müssen.

Vorsicht bei selbstgebauten Teelichtöfen

Bei selbstgebauten Teelichtofen-Konstruktionen kommt es vor, dass plötzlich der ganze Teelichtofen raucht oder in Flammen steht. Grund ist, dass sich flüssiges Kerzenwachs ab einer bestimmten Temperatur von selbst entzünden kann und ähnlich wie bei einem Fettbrand nicht mehr mit Wasser löschbar ist. Deswegen ist auch hier Vorsicht geboten.

(Text: PM Stadt Rüsselsheim am Main)