Erkältete Weihnachten in Hessen

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Symbolbild Erkältung (Foto: Ralphs_Fotos auf Pixabay)

BARMER rät zum Impfschutz für die kommenden Winterwochen

In der Weihnachtszeit des vergangenen Jahres haben Arbeitsausfälle aufgrund von Atemwegserkrankungen den Höchststand des vergangenen Jahres erreicht. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung von Versichertendaten der BARMER.

„Im Zeitraum vom 18. bis 24. Dezember waren rund 65 von 1.000 BARMER-Versicherten aufgrund einer Atemwegserkrankung krankgeschrieben. Damit waren rund vier Mal so viele Menschen arbeitsunfähig erkrankt wie im gleichen Zeitraum des Jahres 2021“, erklärt Martin Till, Landeschef der BARMER in Hessen. Mit rund 45 je 1.000 Versicherten habe der größte Anteil der Erkrankten seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund einer Erkältungskrankheit der oberen Atemwege erhalten. Rund zehn von 1.000 Versicherten in Hessen seien in dieser Zeit aufgrund einer Corona-Infektion arbeitsunfähig gewesen. Den Höchststand im Jahr 2022 habe die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Corona-Infektion in Hessen aber bereits in der Zeit vom 16. bis 22. Oktober erreicht. In dieser Zeit seien rund 25 von 1.000 BARMER-Versicherten arbeitsunfähig aufgrund einer Corona-Infektion erkrankt, knapp zwölf Mal so viele wie im gleich Zeitraum des Jahres 2021, so Till.

Grippeschutzimpfung und Corona-Impfung zeitgleich möglich

„Menschen, die täglich mit vielen Personen Kontakt haben, Ältere, chronisch Kranke und Schwangere können sich mit einer Grippeschutzimpfung auch jetzt noch gut für die kommenden Winterwochen wappnen. Die BARMER übernimmt die Kosten für ihre Versicherten“, sagt Till. Wer sich gegen die Grippe impfen lassen wolle, könne zugleich auch eine Corona-Impfung bekommen oder seinen Impfstatus auffrischen. Hier müsse man keinen zeitlichen Abstand einhalten. Nach der Impfung dauere es etwa zehn bis 14 Tage, bis der Grippe-Impfschutz vollständig im Körper aufgebaut sei. Doch auch wer geimpft sei, sollte stets eine gewisse Vorsicht walten lassen. Denn obwohl der Influenza-Impfstoff jedes Jahr an die wichtigsten Influenzaviren angepasst werde, biete er keinen 100-prozentigen Schutz.

Hintergrund

Alle Daten wurden der folgenden interaktiven Grafik des BARMER Instituts für Gesundheitssystemforschung entnommen: https://www.bifg.de/daten-und-analysen/sonderanalysen/arbeitsunfaehigkeiten-atemwegserkrankungen-raten

Grundlage der Auswertung sind Versichertendaten der BARMER. Die BARMER versichert bundesweit rund 8.660.000 Menschen, rund 741.000 davon in Hessen.

Betrachtet wurden folgende Atemwegserkrankungen und ICD-Codierungen:
– COVID-19 (U07.1, U07.2, U07.3, U07.4, U07.5, U04.9, B34.2, B97.2)
– Grippe (J09-J11)
– Pneumonie (J12-J18)
– Exacerbation (J44.0)
– Sonst. Atemwegsinfekt (J01-J06, J20-J22; im Text „Erkältungskrankheiten der oberen Atemwege“)
– Banaler Infekt (J00, B34.9)

(Text: PM BARMER in Hessen)