Stadt Griesheim erinnert Bürger*innen an die Kehrpflicht

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(Symbolfoto: Nennieinszweidrei auf Pixabay)

Die Stadt Griesheim hat über den Mängelmelder in den vergangenen Wochen vermehrt Meldungen von Bürger*innen zu verstopften oder zugewachsenen Straßenrändern erhalten.

„Es ist ein milder Winter, die Witterungsverhältnisse erinnern jedoch eher an den Herbst. Die Blätter werden von den Bäumen geweht und landen durch Regenschauer häufig direkt in den Abwasserrinnen der Straßen. In diesen Bereichen kommt es dann zu größeren Pfützen, da das Regenwasser nicht ungehindert abfließen kann“, erläutert Jennifer Schrädt von der Stadtverwaltung.

In diesem Zusammenhang fordert das Ordnungsamt die Eigentümer*innen der Flächen auf, ihrer Kehrpflicht nachzukommen. Diese ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Griesheim festgelegt. Die Satzung besagt, dass Straßen und Gehwege so zu säubern sind, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, vor allem eine Gesundheitsgefährdung, vermieden oder beseitigt wird. Grundstückseigentümer*innen müssen die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege vollständig und die Straße bis zur Fahrbahnmitte hin reinigen. Gekehrt werden soll am Tag vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag bis spätestens 20 Uhr. Besondere Umstände, wie beispielsweise plötzlich auftretende oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen, können auch ein sofortiges Reinigen notwendig machen.

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Griesheim ist hier zu finden: www.griesheim.de/fileadmin/Inhalte/04_Verwaltung_und_Buergerservice/Satzungen/630-00.pdf

(Text: PM Stadt Griesheim)