Autobahn 5 und 67: Beamte stellen bei Omnibuskontrolle mehrere Verstöße fest

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(Symbolfoto: hpgruesen auf Pixabay)

Am Dienstag (17.) führten Beamte der Verkehrsinspektion Südhessen gezielt Kontrollen im Bereich des gewerblichen Personenverkehrs durch. Hierbei wurden insgesamt fünf Kraftomnibusse zwischen 9 und 14 Uhr kontrolliert. Bei einer Beanstandungsquote von 80 Prozent zeigte sich, dass diese Kontrollen auch künftig unumgänglich sind.

Bei einem deutschen Omnibus, welcher im Gelegenheitsverkehr zwischen dem Frankfurter Flughafen und Darmstadt unterwegs ist, konnten Verstöße im Bereich der Sozialvorschriften festgestellt und veranzeigt werden.

In die Kontrolle geriet ein rumänischer Bus, welche im Fernlinienverkehr zwischen Rumänien und Deutschland unterwegs ist. Beim vermeintlichen Mehrfahrerbetrieb wurden Verstöße im Bereich der Dokumentation der Ruhezeiten festgestellt, da Nachträge zu Kraftomnibus-Übernahmen und Rückreisen fehlten beziehungsweise nachweislich beide Fahrer nicht gesetzeskonform den Mehrfahrerbetrieb durchführten. Zur Verfahrenssicherung wurden Sicherheitsleistungen angeordnet und vor Ort einbehalten. Zudem musste an dem Fahrzeug ein Reifentausch auf seiner linken Antriebsachse vorgenommen werden.

Ähnlich erging es einem Omnibus aus Serbien, der im Fernlinienverkehr zwischen Serbien und Deutschland eingesetzt wird. Dieser war zu Beginn seiner Fahrt mit einem Einzelfahrer besetzt, welcher das Fahrzeug bis zur Grenze nach Kroatien lenkte. Die beiden bei der Kontrolle anwesenden Fahrer versuchten bei der Kontrolle glaubhaft zu machen, dass sie ordnungsgemäß erst am Übernahmeort zugestiegen sind. Tatsächlich war einer der beiden Fahrer bereits seit Linienbeginn im Omnibus an Bord. Er zeigte sich nach späterem Vorhalt geständig.

Dieser Umstand fiel auf, da er pflichtbewusst von Linienbeginn bis zur Kontrollstelle das “Bordbuch” mit Kilometerangaben zum Abfahrtsort, Grenzübergängen und anderen Haltestellen befüllte, von denen er teils gar kein Wissen haben konnte. Sein Schriftbild überführte ihn. Der Zweitfahrer stieg tatsächlich erst im Grenzgebiet zu. Ein Mehrfahrerbetrieb in Sinne des Gesetzes ergibt sich so jedoch nicht. Resultierend daraus ergeben sich entsprechende Ruhezeitverstöße. Einhergehend damit sind falsche Nachträge durch die Fahrer aufgefallen. Auch hier wurden Sicherheitsleistungen angeordnet und einbehalten. Die Weiterfahrt bis nach Frankfurt am Main konnte noch gestattet werden.

Die Weiterfahrt gänzlich untersagt bekam ein bulgarischer Bus mit Fahrgästen, welcher Fernlinienverkehr zwischen Bulgarien und Deutschland betreibt. Aufgrund von aufgefundenen falschen Hotelrechnungen und Fahrscheinen konnten die falschen Informationen der Doppelbesatzung aufgedeckt werden. Beide waren nämlich bereits seit Linienbeginn in Bulgarien mit im Kraftomnibus anwesend, versuchten aber mittels falscher Tickets und Quittungen den Kontrolleuren eine vorherige Anreise mit Übernachtung in Österreich glaubhaft zu machen. Aufgrund dieser Machenschaften ergaben sich gravierende fahrpersonalrechtliche Verstöße. Die Verfahren wurden ebenso mit Sicherheitsleistungen gesichert. Den beiden Fahrern ordneten die Beamten eine Ruhezeit von mindestens neun Stunden an. Die Fahrgäste wurden am Hauptbahnhof entladen und setzten ihre Fahrt anderweitig fort.

Insgesamt erhoben die eingesetzten Beamten Sicherheitsleistungen von mehr als
6.000 Euro.

(Text: PM PP Südhessen)