Gemeinde Münster bezuschusst Fassadensanierung für einen schöneren Ortskern

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Auszug aus dem Gestaltungsleitbild Fassadensanierung. (Screenshot: Gemeinde Münster)

Die Gemeinde Münster (Hessen) wurde 2018 in das Städtebauförderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ – inzwischen umbenannt in „Lebendige Zentren“ – aufgenommen. Mit dem Förderprogramm sollen neben öffentlichen und kommunalen Maßnahmen zur Aufwertung der Infrastruktur auch private Maßnahmen angeregt und gefördert werden. Ein Baustein davon ist das „Anreizprogramm Fassadensanierung“, mit dem es attraktive Zuschüsse für die Sanierung von privaten Gebäudefassaden gibt.

Ortskerne sind die „Identifikationskerne“ eines Ortes. Ortskerne sind nicht irgendwelche beliebigen Wohn- oder Gewerbegebiete, sondern stehen stellvertretend für die Gesamtkommune. Ein Ortskern, der von vielen Bürger*innen als unattraktiv oder unschön empfunden wird, mindert daher das Ansehen des gesamten Ortes. Umfragen unter Passantinnen und Passanten zeigen immer wieder, dass die Gestaltung und die Atmosphäre einen großen Einfluss auf die Attraktivität eines Ortskerns haben. Eine ansprechende Gestaltung ist daher kein extravaganter und zusätzlicher Luxus, den man sich irgendwann einmal gönnen kann, wenn endlich alles andere funktioniert, sondern eine wichtige Grundbedingung für das Funktionieren eines Ortskerns.

Fassaden bestimmen das Ortsbild wesentlich mit

Die Gemeinde Münster plant im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ Maßnahmen zur Weiterentwicklung des erweiterten Ortskerns. Konkret ist damit ein weit gefasstes Gebiet entlang der Frankfurter und Darmstädter Straße bis hin zur Goebelstraße (Frankenbach-Gelände) gemeint, das unter anderem die Altstadt, den Bereich um die katholische Kirche sowie rund um Rathaus und Bahnhof umfasst. Die Fassaden der Gebäude spielen bei diesen Planungen eine entscheidende Rolle, denn sie bestimmen das Ortsbild sehr wesentlich mit. Die Fassaden sind die Wände der Straßen und Plätze. Fassadengestaltung ist Ortsbildgestaltung.

„Die Gemeinde Münster möchte Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden innerhalb des Fördergebietes bei der Aufwertung ihrer Fassaden finanziell unterstützen und hat daher ein Anreizprogramm und eine entsprechende Förderrichtlinie beschlossen“, erläutert Bürgermeister Joachim Schledt. „Damit die vielen kleinen Maßnahmen an den einzelnen Gebäuden sich nach und nach zu einem ansehnlichen Gesamtbild ergänzen können, wurde ein Gestaltungsleitbild erarbeitet. Es zeigt die Potentiale der unterschiedlichen Gebäude im Fördergebiet und die Spielregeln für Aufwertungsmaßnahmen.“ Die Regeln sind dabei bewusst sehr offen gehalten. So kann auf die besonderen Bedingungen der sehr unterschiedlichen Gebäude reagiert werden.

Das Gestaltungsleitbild, das online auf der Webseite der Gemeinde Münster abgerufen werden kann, enthält viele kreative Beispiele, Anregungen und weitere Informationen. Das Anreizprogramm mit einem Formular zur Beantragung der Fördermittel ist dort natürlich auch zu finden. „Alle Bürgerinnen und Bürger im Fördergebiet sind herzlich eingeladen, mitzumachen und mit ihren kreativen Ideen das Ortsbild aktiv mitzugestalten und Münster zu einem noch attraktiveren, schöneren Wohnort zu machen“, lädt Bürgermeister Schledt ein.

Kontakt und weitere Infos

Ansprechpartnerin für Rückfragen bei der Gemeindeverwaltung ist Annette Fedyszin: A.Fedyszin@muenster-hessen.de. Das Gestaltungsleitbild für die Fassadensanierung sowie die Förderrichtline mit entsprechendem Antragsformular gibt es unter dem Link www.muenster-hessen.de/lebendige-zentren/downloads.

(Text: PM Gemeinde Münster)