Frankfurt: Mehr Schutz für Whistleblower

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(Symbolfoto: bluebudgie auf Pixabay)

Stadt richtet Hinweisgeberstelle für die Meldung von Missständen ein

Die Stadt Frankfurt am Main setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie um und hat eine Hinweisgeberstelle im Antikorruptionsreferat eingerichtet. Damit sollen sogenannte Whistleblower besser geschützt werden. Zugleich wird das Antikorruptionsreferat in Referat für Antikorruption und Hinweisgeber umbenannt. Das haben Bürgermeisterin Nargess Eskandari-Grünberg und Personaldezernent Bastian Bergerhoff mitgeteilt.

„Uns ist es wichtig, dem Schutz von Menschen, die Hinweise geben, einen hohen Stellenwert einzuräumen“, sagt Bürgermeisterin Eskandari-Grünberg, die eine entsprechende Organisationsverfügung auf den Weg gebracht hat und fügt hinzu: „Wir schützen Whistleblower damit deutlich besser. Missstände innerhalb der Stadtverwaltung können nun über sichere Kanäle ohne Sorge um die eigene Person übermittelt werden. Und die Hinweisgeberstelle muss und wird daraufhin tätig werden.“ Die möglichen Verstöße sind vielfältig: Konkret geht es um Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz, Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung.

„Die Praxis sieht folgendermaßen aus: Wenn jemand von meldungswürdigen vergangenen oder geplanten Handlungen erfährt, kann er oder sie sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder per-Email bei der Hinweisgeberstelle melden“, erläutert Bergerhoff. „Diese Meldung wird dann intern und möglicherweise auch durch Polizei und Staatsanwaltschaft sorgfältig geprüft. Bestätigt sich der Verstoß, werden Folgemaßnahmen ergriffen, unter anderem arbeits- und dienstrechtlicher Art. Damit setzen wir als eine der ersten Kommunen in Deutschland die EU-Richtlinie um, stärken den Kampf gegen potenzielle Missstände innerhalb der Stadtverwaltung, die sonst nicht öffentlich geworden wären, und bringen Frankfurt auch weiter auf dem Weg zu einer transparenten Kommune“, fährt der Personaldezernent fort.

Bereits im Oktober 2019 wurde die „EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ verabschiedet, die bis Ende 2021 in deutsches Recht umgesetzt hätte werden müssen. Das ist bislang jedoch noch nicht abschließend erfolgt. Der Deutsche Bundestag hat den Regierungsentwurf des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes mit wenigen Änderungen am 16. Dezember 2022 beschlossen. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 10. Februar 2023 hierüber abstimmen. Drei Monate später soll das Gesetz dann in Kraft treten. Aufgrund der noch ausstehenden Umsetzung auf Bundesebene und der daraus entstandenen Rechtsunsicherheit beginnt die Stadt Frankfurt bereits jetzt mit der Umsetzung der EU-Richtlinie.

Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, den Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen zu stärken. Das sind Menschen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an interne oder externe Meldestellen weitergeben. Also beispielsweise Arbeitnehmer, Beamten, Selbstständige, Gesellschafter, Praktikanten, Freiwillige, Mitarbeitende von Lieferanten sowie Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat und die sich in einem vorvertraglichen Stadium befinden. Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber Hinweisgebenden. In diesem Zusammenhang wird auch eine Regelung über eine Beweislastumkehr eingeführt: Arbeitgeber müssen demnach künftig nachweisen, dass Maßnahmen gegen Beschäftigte nicht im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Missständen stehen.

(Text: PM Stadt Frankfurt)