Radfahren im Winter: Verhaltenstipps der Frankfurter Polizei

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(Symbolfoto: Gorigoli1124 auf Pixabay)

Der Bereich Verkehrserziehung und -aufklärung (D630) der Direktion Verkehrssicherheit der Frankfurter Polizei gibt wichtige Hinweise zum Radfahren im Winter.

Eine Bauernweisheit lautet: “Wintert´s zu Weihnachten nicht, so wintert´s danach.” Und wie schnell sich diese Weisheit bewahrheiten kann, haben wir in den letzten Tagen gesehen. Sogar leichten Schneefall nach fast schon frühsommerlichen Wetterverhältnissen.

Auch wenn die typischen Begleiterscheinungen wie Eis und Schnee im Stadtgebiet Frankfurt eher selten sind, so stellen sie doch jeden Verkehrsteilnehmer immer wieder vor eine besondere Herausforderung.

Gerade die schwächeren Verkehrsteilnehmer, zu denen auch die Radfahrenden gehören, sind bei winterlichen Verhältnissen besonders gefährdet, weil Fahrräder keine Knautschzone haben. Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr wird durch schlechte Sicht bei Schneefall (besonders bei Dunkelheit), vereiste Scheiben, aber auch winterglatte Fahrbahnen stark beeinträchtigt. Dennoch nutzen viele, trotz der besonderen Widrigkeiten des Winters, das Fahrrad. Aus diesem Grund ist das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme in besonderer Weise zu beherzigen.

Winterliche Straßenverhältnisse

Durch nasses Laub, Schneematsch oder überfrierende Nässe steigt das Risiko eines Verkehrsunfalles erheblich. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen zu schnell unterwegs ist, starke Lenkbewegungen macht oder abrupt abbremsen muss, kommt schnell ins Rutschen, riskiert einen Sturz und mögliche Verletzungen. Schnee oder Schneereste verdecken Markierungen und aufgeworfener Schnee bereitet ungewöhnliche und gefährliche Hindernisse.

Um sicher ans Ziel zu kommen, lohnt es sich, etwas mehr Zeit einzuplanen und am Vortag Informationen zu den aktuellen Wetterverhältnissen einzuholen. Die folgenden Verhaltensregeln erhöhen die Sicherheit: Lieber etwas langsamer fahren – Bitte besonders vorausschauend fahren und auf andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Fußgänger, Kinder, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigung) achten. Mehr Abstand halten. In Kurven besonders langsam fahren, weder treten noch bremsen und starke Lenkbewegungen vermeiden. Das Rad besser Ausrollen lassen anstatt zu bremsen. Im Bereich von Schienen oder Gleisanlagen gilt doppelt Vorsicht

Bei Glatteis oder überfrierender Nässe ist es ratsam, auf das Radfahren zu verzichten und auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Tipps für das Fahrrad

Wer bei winterlichen Verhältnissen mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte dieses regelmäßig kontrollieren. Durch Eis, Schnee und Streusalz hervorgerufene Korrosion kann die Funktion der technischen Einrichtungen beeinträchtigen. Ein täglicher Blick auf die wichtigsten Teile kann böse Überraschungen verhindern.

Im Einzelnen sollte Folgendes überprüft und gegebenenfalls angepasst werden: Funktionstüchtigkeit von Bremsen und Beleuchtung. Luftdruck im
Reifen etwas absenken. Eventuell Sattel und Lenker tiefer stellen. Eventuell spezielle Winterreifen mit und ohne Spikes aufziehen. Kette sollte geölt sein und mit Zug sitzen. Eine Winterreifenpflicht für Fahrräder gibt es nicht.

Wer regelmäßig sein Fahrrad überprüft, erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern spart auch noch Geld. Denn wer ohne die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen einzuschalten losradelt, setzt sich nicht nur einer Gefahr aus, sondern riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- Euro. Das gleiche gilt auch für die Fahrt mit verschmutzten Beleuchtungseinrichtungen.

Die richtige Bekleidung

Gerade im Winter gilt es, die richtige Bekleidung zu wählen. Diese soll nicht nur gegen Kälte und Nässe schützen, sondern auch die Erkennbarkeit verbessern. Hier bietet sich an, Bekleidung mit retroreflektierenden Elementen zu nutzen – getreu nach dem Motto: Sehen und gesehen werden. Wer solche auffälligen Bekleidungsstücke nicht tragen möchte, der kann reflektierende Schnappbänder anlegen oder Warnwesten überziehen. Diese können jederzeit abgelegt werden. Auch wenn für Radfahrende keine Helmpflicht besteht, ist es ratsam, einen solchen zu tragen. Mittlerweile werden Fahrradhelme mit integrierten Rücklichtern angeboten.

Hinweis

Übrigens sollte niemand Anstoß daran nehmen, wenn Radfahrende bei winterlichen Verhältnissen statt auf dem Radweg auf der Fahrbahn fahren. Denn: Sollten vorhandene Radwege nicht nutzbar sein (etwa durch Eis oder Schnee), so können Radfahrerinnen und Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen (OLG Naumburg v. 8.12.2011 in NZV 2012, 180). Das kann dann zum Tragen kommen, wenn Straßen von den Winterdiensten bereits geräumt sind, Radwege jedoch nicht.

(Text: PM PP Frankfurt)