Lorsch: Neues Tempolimit in der Nibelungenstraße

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(Symbolbild: Peter Kalonji auf Unsplash)

Statt 30 jetzt 50 km/h erlaubt

In Lorsch werden viele Möglichkeiten genutzt, um den Verkehr zu beruhigen u. a. durch Tempolimits, verkehrsberuhigte Zonen oder Fahrradstraßen. In einem Teilabschnitt der Lorscher Nibelungenstraße, ab der Kreuzung Kriemhildenstraße bis zum Ortsausgang, gilt seit mehreren Jahren das Tempolimit 30. Diese Regelung wird nun geändert: Ab sofort darf hier wieder zügiger gefahren werden. Denn die Geschwindigkeitsbegrenzung wird wie zuvor auf 50 km/h festgelegt – allerdings nicht freiwillig.

STVO gibt bundeseinheitlich innerorts „Tempo 50“ vor

Fakt ist, dass die Straßenverkehrsordnung bundesweit die innerstädtische Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgibt. Nur nach Einzelfallentscheidung darf hiervon eine Ausnahmeregel getroffen werden. Die Straßenverkehrsbehörde des Kreis Bergstraße hat jüngst darauf hingewiesen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Lorscher Nibelungenstraße nicht ausreichend begründbar ist und fordert deshalb zur Aufhebung des Tempolimits auf. „Wir werden dieser Aufforderung nun nachkommen, jedoch sehen wir als örtliche Verkehrsbehörde viele Gründe, die für die Beibehaltung des Tempolimits sprechen“, so Bürgermeister Christian Schönung und erklärt weiter, „wir konnten am Ende aber die zuständige Straßenverkehrsbehörde nicht überzeugen.“

Vor allem die ortsansässigen Einkaufsmärkte werden zu Fuß oder per Fahrrad angesteuert. Senioren sind zu Fuß unterwegs und die Schüler*innen aus Einhausen kreuzen mit dem Fahrrad, wurde auch als Argument aufgeführt. „Bei einem Tempolimit auf 30 km/h fühlen sich alle Verkehrsteilnehmer*innen sicherer im Alltag“, ist sich auch Rainer Dluzak, verantwortlich für Sicherheit und Ordnung, sicher.

Verschiedene Geschwindigkeiten gelten im Lorscher Stadtgebiet

Vielerorts im Stadtgebiet sind Geschwindigkeitsbegrenzungen mit 30 oder 40 km/h festgelegt worden. In allen Lorscher Nebenstraßen wurden Tempo-30-Zonen eingerichtet. Für Nebenstraßen gelten allerdings andere Vorgaben als für innerörtliche Hauptverkehrsstraßen. Bei letzterem muss ein Tempolimit begründet sein. Die Gründe können unterschiedlich sein. Zum Beispiel, wenn von der Straße ein direkter Zugang zu einer Kita oder einer Schule der Sekundarstufe 1 erfolgt oder es sich um einen Straßenabschnitt mit vermehrten Unfallaufkommen handelt. Aber auch aus Lärmschutzgründen bietet sich eine reduzierte Geschwindigkeit innerorts an.

Unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist es grundsätzlich wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen ihr Fahrverhalten immer den aktuellen Verhältnissen anpassen (Witterung, Verkehrsaufkommen etc.). „Denn nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme ist ein gutes Miteinander im Straßenverkehr möglich“, so Dluzak abschließend.

(Text: PM Stadt Lorsch)