Viele „Peanuts“: Eppertshäuser Symbolpolitik bei freiwilligen Leistungen

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Im Eppertshäuser Sportzentrum bleiben 2023 die Duschen kalt. Das lässt die Sportler frösteln, bringt der Gemeinde aber eine Einsparung beim Gasverbrauch in Höhe von 4.000 Euro. (Fotos: jedö)

Im Dezember hatten die Eppertshäuser Gemeindevertreter überwiegend im Konsens die Erhöhungen der Gewerbe-, Hunde- und Spielapparatesteuer sowie der Grundsteuer B fürs Jahr 2023 beschlossen. Kürzlich zogen sie mit den Beschlüssen zum Haushalt dieses Jahres und der Fortschreibung des Investitionsprogramm nach. Im neuen Etat klafft eine große Lücke zwischen Erträgen und Aufwendungen, die die Gemeinde trotz der kalkulierten Steuermehreinnahmen nur durch einen Griff in ihre Rücklage stopfen kann. Gespart wird derweil nur marginal.

Zwar kann man den Gemeindevertretern und der Verwaltung nicht vorwerfen, dass sie in den vergangenen Wochen nicht intensiv nach Einsparpotenzialen bei den freiwilligen Leistungen gesucht hätten. Rund 1,3 Millionen Euro machen die unter den 17,8 Millionen Euro aus, die die Gemeinde in diesem Jahr ausgeben will. Der Löwenanteil dieser freiwilligen Leistungen, rund eine Million Euro, entfallen auf den Bereich Soziales.

Mit Hilfe aus dem Rathaus hatten die Kommunalpolitiker alle Ausgaben unter die Lupe genommen und sich näher vor allem mit jenen befasst, die sie ohne allzu große Schmerzen streichen könnten. Wobei sie früh ausgeschlossen hatten, dass das direkte oder indirekte Zuwendungen an die Vereine (und damit beispielsweise auch die kostenlose Bereitstellung von Liegenschaften wie dem Sportzentrum und der Bürgerhalle) betreffen könne. Dadurch – und sicher auch ob des Umstands, dass sich die Gemeinde schon in den finanziell besseren Vorjahren keine Exzesse bei den freiwilligen Leistungen gegönnt hatte – reduzierten sich die Einsparmöglichkeiten bereits deutlich.

So gerieten die Suche danach und auch ihre Ergebnisse ziemlich stark zur Symbolpolitik. Die ist zum einen im Zuge der Steuererhöhungen zu sehen, die die Kommune allen Eppertshäusern (ob Eigentümer oder Mieter) besonders bei der Grundsteuer B mit der Steigerung des Hebesatzes von 365 auf 435 Prozentpunkten sowie den nun mehr Gewerbesteuer entrichtenden Unternehmern zumutet. Zum anderen will man aber auch der aufs Sparen drängenden Kommunalaufsicht des Landkreises (die den Haushalt nach seinem Satzungsbeschluss noch genehmigen muss) signalisieren, dass man es sich in der Eppertshäuser Kommunalpolitik nicht leicht mache. Ergo: dass man zeigt, auch zu Einschnitten bei liebgewonnenen, gesetzlich nicht vorgeschriebenen Leistungen bereit zu sein. Selbst wenn dabei nur die berüchtigten „Peanuts“ rausspringen, während vor allem mit dem politischen Mehrheitswillen der CDU an wesentlich größeren – und teils umstrittenen – Ausgaben bei den Investitionen festgehalten wird.

Zu letzteren gehören etwa die Sanierung der Gehwege im Ortsgebiet, die allein in diesem Jahr 1,75 Millionen Euro verschlingen sollen, und die Sanierung des Rad- und Fußwegs gen Münster auf jenem Teil, der auf Eppertshäuser Gemarkung liegt. In Münster hält man die Investition in einen Weg, der noch einigermaßen in Ordnung ist, für etwas, das man sich in finanziell schwierigen Zeiten mit gestiegenen Umlagen an den Landkreis, explodierten Bau- und Energiekosten sowie allgemeiner Inflation buchstäblich sparen kann. Die Eppertshäuser FDP sieht das ähnlich und stimmte wegen dieser Maßnahme und den horrenden, sich in den Folgejahren fortsetzenden Ausgaben für die Gehwege (die dann immerhin ein Stück barrierefreier und sicherer werden dürften) gegen den Investitionsplan. Bei der Haushaltssatzung, die bei Einnahmen von etwas mehr als 15 Millionen Euro im ordentlichen Ergebnis ein Minus von 2,3 Millionen Euro ausweist und wegen der eingangs erwähnten Rücklagensituation ohne Sicherungskonzept (und ohne Kredite) auskommt, waren sich die Liberalen mit CDU und SPD in ihrer Zustimmung hingegen einig.

Und die lange geprüften Streichungen bei den freiwilligen Leistungen? Erreichen 2023 nur auf den ersten Blick die angestrebte Gesamtsumme von 100 000 Euro. Denn das mit Abstand größte Potenzial, das Verwaltung und Gemeindevertreter ausgemacht haben, ist eins, das frühestens 2024 wirksam werden könnte: dann nämlich, wenn die Nachmittagsbetreuung an der Eppertshäuser Stephan-Gruber-Schule in den „Pakt für den Nachmittag“ des Landkreises überführt und sich der Gemeindezuschuss um 50 000 Euro verringern würde. Derzeit organisiert der Förderverein der Schule das Betreuungsangebot, anders als es mittlerweile an den meisten anderen Grundschulen im Kreis gehandhabt wird.
Im separaten, einstimmig gefällten Beschluss zu den Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen blieb somit nur noch das sprichwörtliche Kleinvieh übrig, das zwar bekanntlich auch Mist macht, in Eppertshausen dieses Jahr aber einen wirklich überschaubaren Haufen: Auf Vorschlag der Verwaltung strichen die Gemeindevertreter etwa die 5 000 Euro fürs Neujahrskonzert (das dank einer kostenfreien Lösung mit dem Bundeswehrorchester als „Frühjahrskonzert“ dennoch stattfinden soll), nochmals 5.000 Euro bei der extern vergebenen Straßenreinigung und 1.200 Euro fürs örtliche E-Car-Sharing. Buchstäblich sichtbar wird in Eppertshäuser Nächten die „Leistungsreduzierung“ der Straßenbeleuchtung werden, die mit 15 000 Euro immerhin noch den größten Batzen einsparen soll. Dass die Duschen im Eppertshäuser Sportzentrum kalt bleiben sollen, tut den Sportlern hingegen gerade im Winter richtig weh und bringt nach Berechnungen nur 4.000 Euro Einsparung bei den Gaskosten.

Fast schon in die Kategorie „Pillepalle“ fallen derweil (die nun beschlossenen) Vorschläge, beispielsweise die jährliche 150-Euro-Spende an die Casa-de-Copii-Hilfstransporte zu sparen oder am Volkstrauertrag zusammen mit dem VdK nur noch einen statt zwei Kränze niederzulegen (Ersparnis: 200 Euro). Ebenfalls nichts anderes als Symbolpolitik war am Mittwochabend der Antrag der FDP, das Sitzungsgeld der Gemeindevertreter von 20 auf 15 Euro zu reduzieren. Neben den beiden Liberalen gingen bei diesem Vorschlag auch drei Christdemokraten mit; ob der Ablehnung aller anderen Mandatsträger bleibt es aber bei der bisherigen Aufwandsentschädigung.

(Text: jedö)