Besondere Vorsicht in der Karnevalszeit: Arzneimittel und Fahrtüchtigkeit

231
Beratung in der Apotheke vor Ort zu Medikamenten und Fahrtüchtigkeit. (Foto: ABDA)

Nach den Einschränkungen der Pandemie in den vergangenen Jahren können wir dieses Jahr endlich wieder richtig feiern. Aber was ist, wenn man Medikamente einnehmen muss? Dass man nicht angetrunken Auto fahren darf, weiß jeder, aber wie wirken Medikamente auf die Fahrtüchtigkeit? Und was passiert, wenn man beides, Alkohol und Medikamente zu sich nimmt? „Medikamente und Alkohol können beide erhebliche Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit haben und sollten nicht gleichzeitig eingenommen werden“, warnt Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen.

Beeinträchtigung durch Arzneimittel

Einige Medikamente können die Wahrnehmung, die Reaktionsgeschwindigkeit, die Konzentration oder das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Die spezifischen Auswirkungen hängen von Art des Wirkstoffs und dem Zeitpunkt der Einnahme ab. Hinzu kommen individuelle Faktoren wie Alter, Geschlecht, Körperbau, Gewicht, bestehende Erkrankungen und die gleichzeitige Einnahme von weiteren Medikamenten oder anderen Substanzen wie Alkohol oder Drogen.

Alkohol und Medikamente

Alkohol und Arzneimittel können ihre Wirkung gegenseitig verstärken. Beispielsweise kann Alkohol die eigentlich erwünschte Wirkung von Beruhigungsmitteln gefährlich erhöhen. Auch unerwünschte Nebenwirkungen von Medikamenten können durch Alkohol verstärkt werden. So können die Reaktionszeit und das Urteilsvermögen stark abnehmen. Mögliche Herz-Kreislauf-Probleme können zunehmen. Andersherum können Medikamente durch den Alkohol verursachte Übelkeit und Schwindel noch verstärken. Daher ist von der gleichzeitigen Einnahme generell dringend abzuraten, nicht nur für die Sicherheit im Straßenverkehr.

Schlaftabletten wirken nach

Wer abends nicht einschlafen kann, möchte vielleicht den sofortigen Griff zur Schlaftablette vermeiden und wälzt sich zunächst stundenlang vergeblich im Bett. Wenn man nach Mitternacht doch zu einer Schlaftablette greift und am nächsten Morgen früh aufsteht, wirkt die Schlaftablette noch nach, da die Schlafzeit zu kurz war. In diesem Fall sollten man das Auto stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen.

Medikamente gegen Heuschnupfen

Bereits zur Karnevalszeit fliegen die Pollen der Frühblüher wie Hasel und Erle. Einige Tabletten mit Antihistaminika gegen allergische Reaktionen machen müde und beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit. Auch bei Augentropfen und Nasensprays ist Vorsicht geboten. Die gute Nachricht: Es gibt eine Vielzahl an Medikamenten, um Betroffenen das Leben zu erleichtern, und einige Wirkstoffe beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit nicht. Lassen Sie sich dazu in der Apotheke vor Ort beraten, auch wenn Sie im Beruf Maschinen führen müssen.

Müdigkeit durch Blutdrucksenker

Viele Patienten, die eine Therapie gegen Bluthochdruck beginnen, fühlen sich paradoxerweise zunächst müde und abgeschlagen. Dies ist ein Zeichen, dass das Arzneimittel wirkt und der Blutdruck sinkt. Der Körper muss sich erst an den niedrigeren Blutdruck gewöhnen. Die Therapie sollte nun keinesfalls abgebrochen werden. Nach wenigen Wochen kehrt das Wohlbefinden zurück. Allerdings sollte in der Anfangsphase das Steuer des Autos anderen überlassen werden, solange die Abgeschlagenheit anhält.

Vernunft auch beim Feiern

Damit der Spaß beim Feiern kein Böses Ende nimmt, sollten alle diejenigen, die danach ein Fahrzeug steuern möchten, und diejenigen, die Medikamente einnehmen, auf Alkohol verzichten. Auch unter alkoholfreien Getränken gibt es eine große Auswahl, häufig werden heute sogar alkoholfreie Cocktails angeboten. Wer im Alltag auf Arzneimittel angewiesen ist, sollte auf sein eigenes Empfinden achten, und wenn Müdigkeit,

Konzentrationsstörungen oder ähnliche Begleiterscheinungen wahrgenommen werden, lieber das Auto stehen lassen. Bei Unsicherheiten über die Auswirkungen Ihrer Medikamente auf Ihre Fahrtüchtigkeit sprechen Sie gern das Team in der Apotheke vor Ort an.

Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 6.500 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder.

(Text: PM Landesapothekerkammer Hessen)