Frankfurt: Schöffinnen und Schöffen gesucht

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(Symbolfoto: VBlock auf Pixabay)

Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Aufstellung der Schöffenvorschlagsliste für die anstehende Amtsperiode 2024 bis 2028 in der Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen auf Hochtouren. Gesucht werden rund 1500 interessierte Frankfurter Bürgerinnen und Bürger, die am Amtsgericht oder Landgericht als Schöffin oder Schöffe, also als ehrenamtliche Richterin oder Richter, zum Einsatz kommen möchten.

„Ich kann unsere Bürgerinnen und Bürger nur ermutigen, sich für dieses wichtige Amt zu bewerben. Schöffinnen und Schöffen sind ein wichtiger Bestandteil der Strafjustiz. Sie bringen ihre vielfältige Lebens- und Berufserfahrung ein und haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Entscheidungsfindung. Diese Art von Mitwirkung ist im demokratischen Rechtsstaat Ausdruck von Verantwortungsbereitschaft und Solidarität mit unserem Gemeinwesen. Dies stärkt die Akzeptanz gerichtlicher Urteile und damit das Vertrauen in die Justiz. Je mehr Menschen sich für das Schöffenamt bewerben, desto besser“, sagt die für Wahlen zuständige Dezernentin Eileen O’Sullivan.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz und über eine gewisse Lebenserfahrung verfügen

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Frankfurt am Main mit Hauptwohnung gemeldet sind und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar in das Schöffenamt sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat oder in Vermögensverfall geraten ist, ist von der Wahl ausgeschlossen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz und über eine gewisse Lebenserfahrung verfügen. „Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die teilweise auch als Laienrichter bezeichnet werden, müssen keine juristischen Kenntnisse vorweisen, jedoch in hohem Maße unparteilich verantwortungsvoll urteilen können“, erläutert Stadträtin O’Sullivan.

Die durch die Teilnahme an den Verhandlungen entstehenden Auslagen wie Fahrtkosten und Verdienstausfall werden nach den gesetzlichen Vorgaben erstattet. Die Arbeitgeber der Schöffinnen und Schöffen sind verpflichtet, die Teilnahme an den Terminen zu ermöglichen.

Die Schöffenvorschlagsliste wird von der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung im Sommer 2023 beraten und beschlossen. Die Liste beinhaltet mindestens doppelt so viele Bewerbungen wie später an Schöffinnen und Schöffen am Amts- und Landgericht Frankfurt am Main benötigt werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die eigentliche Berufung beziehungsweise Wahl zur Schöffin oder zum Schöffen erfolgt im Herbst 2023 durch den Schöffenwahlausschuss.

Da erfahrungsgemäß nicht mit genügend freiwilligen Meldungen zu rechnen ist, wird das Bürgeramt, Statistik und Wahlen darüber hinaus auf weitere nach objektiven gesetzlichen Kriterien ausgesuchte Frankfurterinnen und Frankfurter zukommen, um sie für die Schöffenvorschlagsliste zu gewinnen. Die betreffenden Personen werden durch das Amt schriftlich kontaktiert. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind – neben der Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen – die jeweils zuständigen Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorsteher der Stadt Frankfurt am Main, die vor Ort in den Frankfurter Stadtbezirken zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl sind auf der Seite Schöffenwahl 2023 zu finden. Zudem ist die Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen im Bürgeramt, Statistik und Wahlen per E-Mail an schoeffen@stadt-frankfurt.de und über die Hotline 069/212-30003 telefonisch zu erreichen.

(Text: PM Stadt Frankfurt)