Faschingskontrollen im Frankfurter Stadtgebiet: Bilanz der Polizei

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(Symbolbild: Jonas Augustin auf Unsplash)

Die “tollen” Tage sind vorbei und mit dem gestrigen Aschermittwoch endet die aktuelle Faschingssaison. Die Frankfurter Polizei führte in den vergangenen zwei Wochen im Stadtgebiet verstärkt Verkehrskontrollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit durch.

Die Bilanz: Insgesamt kontrollierte die Frankfurter Polizei 2095 Fahrzeuge und 3073 Personen. Mit speziellem Blick auf die Verkehrstüchtigkeit waren bedauerlicherweise wieder einige Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu beanstanden.

Insgesamt leiteten die Beamten 29 Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss und 34 Verfahren wegen des Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel ein. 20 Führerscheine wurden direkt vor Ort beschlagnahmt. Darüber hinaus müssen sich 13 Verkehrsteilnehmer wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten verantworten. Das heißt, bei Ihnen wurde ein Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille festgestellt. Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten die bekannten Grenzwerte für Alkohol. Als absolut fahruntüchtig gilt man hierbei, wenn ein Promillewert von 1,1 Promille oder mehr vorliegt. Ab einem solchen Wert droht eine Geldstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Doch auch bereits ab 0,5 Promille wird man zur Verantwortung gezogen. Wer sich mit 0,5 Promille ans Steuer setzt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot nach sich ziehen kann. Allerdings kann auch schon ein Wert ab 0,3 Promille gravierende Folgen in Form eines Strafverfahrens nach sich ziehen, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen vorliegen. Und für Fahrerinnen und Fahrer in der Probezeit gilt generell: 0 Promille!

Im Sinne der Verkehrssicherheit sollte man jedoch gänzlich auf Alkohol und berauschende Mittel verzichten.

(Text: PM PP Frankfurt)