Abstandsmessung auf A 5 bei Darmstadt: Bei 129 km/h nur elf Meter Abstand

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Bei 129 km/h nur elf Meter Abstand zum Vordermann. (Foto: PP Südhessen)

Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen führten Mitte Februar auf der A 5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und Darmstadt Abstandskontrollen durch. Innerhalb von einer Stunde konnten hierbei 110 Verstöße dokumentiert werden.

Bei 15 Verkehrsteilnehmern war der Abstand zum Vordermann derart unterschritten, dass sie mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und einem saftigen Bußgeld rechnen müssen. Eine derart erhebliche Unterschreitung liegt vor, wenn der Abstand 3/10 des halben Tachowertes beträgt.

Besonders unrühmlich fiel ein Fahrer auf, der bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h lediglich einen Abstand von elf Metern zu dem vorausfahrenden Fahrzeug einhielt. Den Betroffenen erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von mindestens 240 Euro, ein Fahrverbot von zwei Monaten sowie zwei Punkte.

Hohe Geschwindigkeiten und eine Unterschreitung des Mindestabstandes sind eine der Hauptursachen für teils schweren Verkehrsunfälle. Aus diesem Grund werden die Kontrollen auf südhessischen Autobahnen konsequent fortgesetzt.

(Text: PM PP Südhessen)