Verkehrssicherheit in Heusenstamm: Mehr Abstand zu Radfahrenden

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Banner und Aufkleber für den Mindestabstand. V.l.: Karl-Heinz Kühnle (Fachdienstleitung Sicherheit und Ordnung), Bürgermeister Steffen Ball, Bauhofleiter Michael Brand und Radverkehrsbeauftragter Roland Heidl. (Foto: Christiane Groitl)

Die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums stellt erhöhte Anforderungen an die gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz im Straßenverkehr. Dazu gehört insbesondere, dass Auto- und Lkw-Fahrende beim Überholen von Radfahrenden einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten, da ein zu enges Überholen die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern gefährdet.

Im April 2020 wurden die entsprechenden Sicherheitsabstände in der letzten Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgendermaßen festgeschrieben:

• Innerorts müssen Kraftfahrzeuge einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu Radfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Elektro-Kleinstfahrzeugen halten

• Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h, beim Überholen von Kindern oder Personen mit Kindern und bei Überholvorgängen von Lkws und Bussen sind zwei Meter Abstand erforderlich

• Radfahrerinnen und Radfahrer sollten mindestens einen Meter Abstand zu parkenden Autos halten, um einer Mitschuld bei einem möglichen Unfall mit einer geöffneten Autotür zu entgehen.

Bei zu geringem Mindestabstand ist Überholen nicht zulässig

Ist eine Straße zu eng für diese Mindestabstände oder kann ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation nicht eingehalten werden, ist ein Überholen nicht zulässig. Auch bei Radfahrerinnen und Radfahrern, die auf dem Radschutzstreifen fahren, muss der ausreichende Seitenabstand eingehalten werden.

Zusammengefasst lässt sich also sagen: Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen in der Regel auf die Gegenfahrbahn ausscheren. Hierbei ist selbstverständlich der Gegenverkehr abzuwarten und gegebenenfalls muss hinter den Radfahrenden langsam gefahren werden. Wer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhält, muss mit einer Geldbuße rechnen.

„Viele Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer scheinen das Gesetz nicht zu kennen, denn immer wieder wird an Stellen im Stadtgebiet überholt, an denen es de facto untersagt ist, weil der Platz nicht ausreicht“, so der ehrenamtliche Radverkehrsbeauftragte Roland Heidl. „Wir möchten auf die geltende Gesetzeslage aufmerksam machen, alle Verkehrsteilnehmenden in Heusenstamm zu einem rücksichtsvollen und rechtmäßigen Miteinander im Straßenverkehr aufrufen und so die Sicherheit auf unseren Straßen erhöhen.“

Städtische Fahrzeuge mit Abstandsaufklebern verziert

Auch die Stadt unterstützt Heidls Engagement und hat zwischenzeitlich an den meisten Fahrzeugen des städtischen Fuhrparks die neuen neongelben Abstandsaufkleber gut sichtbar angebracht. „Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist das A und O. Wenn wir als Stadt zu einem Mehr an Sicherheit auf unseren Straßen für Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger beitragen können, gehen wir gerne mit gutem Beispiel voran. So haben wir neben dem Anbringen der Aufkleber auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Einhaltung der gebotenen Abstände bei notwendigen Überholmanövern sensibilisiert, wenn sie in städtischen und privaten Fahrzeugen auf unseren Straßen unterwegs sind“ sagt Bürgermeister Steffen Ball.

(Text: PM Stadt Heusenstamm)