Biber siedelt sich in Offenbach an

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Intakter (links) und zerstörter Biberdamm. (Fotos: Waltraud Huni)

Dämme dürfen nicht zerstört werden

In Rumpenheim, am Mainbogen und in der nördlichen Bieber an der Mühlheimer Stadtgrenze werden bereits seit mehreren Jahren immer wieder Biberaktivitäten beobachtet. Seit Beginn dieses Jahres liegen nun auch eindeutige Belege für mindestens einen Biber an der südlichen Bieber bachaufwärts der Obermühle vor.

Das Hauptrevier dieser Population liegt bereits seit einiger Zeit auf Heusenstammer Gemarkung und erstreckt sich bis ins Naturschutzgebiet „Erlensteg von Bieber“. Nun scheint es sich Richtung der Stadt Offenbach auszudehnen. An einer hoch frequentierten Stelle kurz vor der ersten Brücke südlich der Obermühle hatte der Biber Anfang Februar einen Damm errichtet.

Nachdem kurz nach der Errichtung schon vereinzelt Äste aus dem Damm entnommen worden waren, was zunächst eher auf unbedacht spielende Kinder oder Hunde hindeutete, wurde am 15. Februar die vollständige Zerstörung des Damms beim Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz gemeldet und kurz darauf auch von der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Naturschutzbund bestätigt.

Biber streng geschützt

Wie das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz mitteilt, ist der Biber streng geschützt und seine Bauwerke dürfen nicht zerstört werden. Das bedeutet, dass ein baulicher Eingriff in Biberdämme, wie eine Zerstörung, Absenkung oder auch die Verlegung von Drainagerohren verboten ist, beziehungsweise einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz bedarf. Diese wurde im vorliegenden Fall nicht eingeholt, weshalb die Untere Naturschutzbehörde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat.

Die Stelle wird weiter im Hinblick auf neue Aktivitäten und den Wiederaufbau des Damms beobachtet. Der Unteren Naturschutzbehörde ist aufgefallen, dass immer wieder auch abgesägte Äste und Grünschnitt auf den Damm aufgebracht werden und gibt daher den Hinweis, dass auch das „Mitbauen“ am Biberdamm ein unzulässiger baulicher Eingriff ist. Am besten ist es, den Biber einfach in Ruhe zu lassen und von seinen Bauwerken Abstand zu halten.

Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz freut sich jedoch grundsätzlich über Meldungen zu neuen Biberaktivitäten oder Bilder, die selbstverständlich mit respektvollem Abstand aufgenommen wurden und bittet, sich bei möglichen Problemen wie verursachte Überflutungen oder erneute Eingriffe per E-Mail an umweltamt@offenbach.de zu wenden.

(Text: PM Stadt Offenbach)