Beweidung von Grünland rund um Wiesbaden

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(Symbolfoto: BorgMattisson auf Pixabay)

Mit dem beginnenden Frühling bringen Landwirte und Hobbytierhalter ihre Pferde, Rinder und Schafe zum Weiden auf die frisch sprießenden Wiesen rund um Wiesbaden.

Das Umweltamt erinnert die Tierhalterinnen und Tierhalter daran, dass innerhalb des „Landschaftsschutzgebiet Stadt Wiesbaden“ mobile Zäune nur für die Dauer eines Weideganges auf der Fläche verbleiben dürfen. Sobald die Tiere auf eine andere Weide wechseln, ist der mobile Zaun sofort zu entfernen. Insbesondere die Querelemente wie Litzen, Elektrokordeln, Drähte und Netze müssen unmittelbar entfernt werden.

Diese Regelungen der Landschaftsschutzverordnung gelten zum Schutz von Tier und Landschaft sowohl für die landwirtschaftliche als auch für die Hobby-Tierhaltung. Denn vor allem lose Zaunelemente, Schlingen und durchhängende oder verknotete Litzen stellen eine Gefahr für wild lebende Tiere dar. Aber auch straff gespannte Drähte können bei flüchtenden Tieren als Fallen wirken.

Auskunft erteilt das Umweltamt unter Telefon (0611) 312132. Weitere Informationen gibt es auch unter www.wiesbaden.de/weidetierhaltung.

(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)