OB-Stichwahl in Frankfurt: Roter Wahlbrief sollte schnellstmöglich ans Wahlamt zurückgeschickt werden

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Nicht vergessen: Den Wahlbrief einwerfen! (Foto: Stadt Frankfurt am Main)

Die organisatorischen Vorbereitungen für die Stichwahl im Bürgeramt, Statistik und Wahlen laufen auf Hochtouren. Der Gemeindewahlausschuss hat am Donnerstag, 9. März, das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters von Sonntag 5. März, und die Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern Uwe Becker von der CDU und Mike Josef von der SPD festgestellt und beschlossen. Im Anschluss öffnete noch am gleichen Tag um 13 Uhr wieder das Briefwahllokal in der Stiftstraße 29.

Ebenso startete die Bearbeitung und der Versand der bis dato beantragten Briefwahlunterlagen. Viele Wahlberechtigte haben bei der Briefwahlbeantragung für die Hauptwahl bereits die Unterlagen für die Stichwahl mitbeantragt. „Zum Stand 14. März 2023 haben bereits 104.604 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen erhalten. Das bedeutet einen Anstieg um 4,7 Prozent gegenüber dem Gesamtaufkommen bei der Hauptwahl mit 99.918 Anträgen. Bei der Beurteilung dieses Anstiegs ist zu berücksichtigen, dass alle Wahlberechtigten, die bis zum Wahltag am 26. März beispielsweise volljährig werden oder bis spätestens sechs Wochen vor dem Stichwahltag mit Hauptwohnung zugezogen sind, von Amts wegen Briefwahlunterlagen erhalten. Insgesamt wurden damit elf Tage vor der Stichwahl bereits für 20,5 Prozent der rund 511.000 vorläufigen Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen ausgestellt“, sagt die für Wahlen zuständige Dezernentin Eileen O’Sullivan.

Genügend Zeit für den Versand und den Rückversand der Briefwahlunterlagen einplanen

Mit Blick auf den Wahltag am Sonntag, 26. März, wird grundsätzlich empfohlen, wiederum genügend Zeit für den Versand und den Rückversand der Briefwahlunterlagen einzuplanen. Das Wahlamt rät, pro Postweg mindestens drei Werktage zu kalkulieren. „Diejenigen, die bereits ihre Briefwahlunterlagen erhalten haben, bitten wir schnellstmöglich um Rücksendung des roten Wahlbriefes über die gelben Postbriefkästen“, betont Stadträtin O’Sullivan.

Zudem kann der rote Wahlbrief insbesondere am Stichwahlwochenende, 25. und 26. März 2023, in die vier Hausbriefkästen des Briefwahllokals in der Stiftstraße 29, beim Wahlamt Zeil 3, beim Zentralen Bürgeramt in der Lange Straße 25-27 und beim Bürgeramt Höchst in der Dalbergstraße 14 eingeworfen werden. Darüber hinaus kann der Wahlbrief am Wahltag bei der zentralen Briefwahlauszählung in der Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, Halle 3, abgegeben werden. O`Sullivan ergänzt: „Grundsätzlich dürfen die Stimmen der Briefwahl nur berücksichtigt werden, wenn der rote Wahlbrief spätestens bis zum 26. März, 18 Uhr, beim Wahlamt beziehungsweise bei den beschriebenen Abgabestellen eingegangen ist.“

Selbstverständlich können Wahlberechtigte auch weiterhin im eingerichteten Briefwahllokal in der Stiftstraße 29 bis Freitag, 24. März, 13 Uhr, ihren Briefwahlantrag stellen und die Stimme gleich vor Ort abgeben. „Je näher der Wahltag rückt, umso mehr empfiehlt es sich, die persönliche Beantragung im Briefwahllokal einem postalischen Versand vorzuziehen“, sagt Dezernentin O’Sullivan.

Bei Wahl vor Ort Wahlbenachrichtigung und amtliches Ausweisdokument bereithalten

Die 376 Wahllokale, die sich auf das Frankfurter Stadtgebiet verteilen, sind am Wahltag wie gewohnt von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wahlberechtigte, die ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, sollten ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument bereithalten. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr auffindbar sein, ist die Stimmabgabe unter Vorlage des amtlichen Ausweisdokumentes im zuständigen Wahllokal trotzdem möglich. Die Wahllokale befinden sich an den gleichen Standorten wie bereits bei der Hauptwahl. „Es besteht auch die Möglichkeit, mit dem Wahlschein, der mit den Briefwahlunterlagen übersandt wurde, in einem beliebigen Wahllokal im Frankfurter Stadtgebiet von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Auch hier ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes obligatorisch“, erklärt O’Sullivan und erinnert nochmals an die Zeitumstellung von Winter- auf Sommerzeit. Die Uhren werden in der Nacht von Samstag, 25. März, auf Sonntag, 26. März, um eine Stunde vorgestellt.

Weitere Informationen zu OB-Stichwahl 2023 sind unter frankfurt.de/wahlen abrufbar.

(Text: PM Stadt Frankfurt)