Entsiegelungsrichtlinie der Stadt Offenbach fördert Beseitigung von Schottergärten

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(Symbolfoto: hpgruesen auf Pixabay)

Trotz Klimakrise und Artensterben verschwinden immer mehr Grünflächen unter Beton, Steingabionen, Schotter und Kies. Sogenannte Schottergärten sind nicht nur lebensfeindlich für Insekten, Vögel, oder Igel. Sie sind auch schlecht für das lokale Klima und den Wasserhaushalt, weil sie sich stark aufheizen und Regenwasser nicht speichern können. Dass der Trend kein guter ist, haben viele Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer erkannt. Die Entsiegelungsrichtlinie der Stadt Offenbach kann Eigentümerinnen und Eigentümern dabei helfen, ihre Grundstücke zu begrünen. Seit 1. Januar 2022 fördert die Stadt Offenbach finanziell die Beseitigung von versiegelten Böden und deren Begrünung auf privaten Grundstücken. Infrage kommen Vorgärten, Innenhöfe, versiegelte Flächen im Hinterhaus, aber auch Parkflächen oder Zufahrten. Interessierte finden weitere Informationen unter www.offenbach.de/entsiegelung.

Baurecht ist in Deutschland föderal geregelt, jedes Bundesland hat seine eigene Baugesetzgebung. Damit die einzelnen Landesbauordnungen jedoch nicht komplett unterschiedlich ausgestaltet werden, erstellt der Bund in Form der Musterbauordnung (MBO) einen Rahmen, an dem sich die Länder im Regelfall orientieren. In den Landesbauordnungen der Länder wird unter anderem geregelt, wie „nicht bebaute Flächen bebauter Grundstücke“ zu gestalten sind. Sie bilden damit die Vorgabe für die kommunale Bauleitplanung, also die Umsetzung vor Ort.

Aktuell legen alle 16 Landesbauordnungen fest, dass nicht überbaute Flächen erstens wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zweitens zu begrünen oder zu bepflanzen sind. Aus Naturschutzsicht eine sinnvolle Regelung, da etwa ein neues Wohngebiet einen erheblichen Eingriff in die Natur darstellt. Unversiegelte Gartenflächen können dazu dienen, die negativen Auswirkungen zumindest zum Teil zu kompensieren.

Schottergärten laufen grundsätzlich den Bestimmungen des Baurechts zuwider

Daher laufen Schottergärten grundsätzlich, insbesondere mit Vliesunterlage, den Bestimmungen des Baurechts zuwider. Denn in allen Länderbauordnungen steht, dass nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken wasserdurchlässig zu gestalten und zu begrünen beziehungsweise zu bepflanzen sind. Schottergärten sind somit schon jetzt nicht erlaubt – auch in Offenbach, unabhängig von einem expliziten Verbot.

Dennoch scheint vielerorts Unklarheit darüber zu herrschen, was erlaubt ist oder nicht erlaubt. Festsetzungen in neuen B-Plänen und kommunale Satzungen, die Schottergärten explizit untersagen, sind im Grunde genommen jedoch nur als Klarstellung des bestehenden Verbotes aus den Landesbauordnungen zu verstehen.

Damit eine Besiedlung von Wildpflanzen und Tieren in einem bestehenden Schottergarten wieder möglich ist, müssen der fehlende Feinkornanteil erhöht und Kompost beigegeben werden. Ist eine Abtrennung vorhanden, sollte sie ausgebaut und fachgerecht entsorgt werden, denn sie verhindert, dass Wasser versickern kann und dass Bodenorganismen an die Bodenoberfläche wandern und das anfallende Laub verwerten und Humus aufbauen können. Folie und Vlies sind zudem schlecht für Boden und Bodenorganismen. Sie bestehen in der Regel aus Kunststoff, der mit der Zeit in immer kleinere Kunststoffpartikel, also Mikroplastik, zerfällt. Mikroplastik kann letztlich nicht mehr aus dem Boden herausgeholt werden.

Schotterbeet umwandelbar in künstlichen Trockenstandort

Aus einem leblosen Schotterbeet lässt sich auf diese Weise ein Trockenstandort herstellen, wie er etwa auf Magerwiesen, Schutt- oder Felshängen vorkommt. Der Aufwand lohnt sich, denn das Ergebnis bietet Insekten und anderen Tieren viel Nahrung und braucht wenig Pflege. Wenn der vorhandene Schotter weiterverwendet und Sand und Kompost dazugegeben wird, entsteht ein künstlicher Trockenstandort. Das entspricht in der Natur sehr trockenen Felshängen oder Magerwiesen. Hierfür gibt es viele hochspezialisierte Pflanzen – und Tierarten, denen man eine neue Heimat im Siedlungsraum anbieten kann. Wildblumenwiesenmischungen für Magerstandorte sowie wärmeliebende Kleingehölze und Wildstauden kommen auf solch extremen Standorten gut zurecht.

(Text: PM Stadt Offenbach)