Förderung des Radverkehrs in Heusenstamm: Umgestaltung der Industriestraße durch Markierungsarbeiten zur sicheren Führung des Radverkehrs

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(Symbolfoto: Pixabay)

Durchführung eines einjährigen Verkehrsversuchs

Der Ausbau von attraktiven und sicheren Fahrradachsen und -netzen, die sich durch die Stadt vom Zentrum bis in die äußeren Gebiete und die Nachbarkommunen ziehen, fördert großräumig und nachhaltig die Stadt- und Nahmobilität und die Bedingungen für den Radverkehr. „Heusenstamm soll fahrradfreundlicher werden, und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern soll mehr Platz im Alltagsverkehr eingeräumt werden. So ist es im städtischen Radverkehrskonzept verankert. Mein Ziel ist es, dass sich sämtliche Verkehrsteilnehmer*innen in Heusenstamm auf Augenhöhe‘ begegnen“, erläutert Bürgermeister Steffen Ball. Daher hat die Stadt beschlossen, verschiedene kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen im Sinne einer flächendeckenden Radverkehrsstrategie umzusetzen.

Das Radverkehrskonzept wurde 2007 von der Hochschule Darmstadt erstellt und umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in Heusenstamm. Zu den „kurzfristig“ umsetzbaren Maßnahmen zählen beispielsweise die Einordnung in die Radnetzfunktion, Markierungslösungen, das Absenken von Bordsteinen, die Einrichtung von Schutzstreifen (wie in der Industriestraße) sowie Fahrradstraßen.

Ball führt weiter aus, dass es zu den Umgestaltungsplänen Kritik aus der Bürgerschaft gibt. „Deshalb wollen wir in den Dialog gehen. Im ersten Schritt haben wir die Maßnahme inhaltlich aufbereitet. Im Verlauf des Verkehrsversuchs wird es zudem konkrete Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung und -information geben“, so Ball.

Markierungsarbeiten in der Industriestraße: Schaffung eines Schutzstreifens

In der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts wurde für die Industriestraße ein Markierungsplan entwickelt, der eine sichere Führung des Radverkehrs schaffen soll. Dabei wird der bestehende Verkehrsraum nicht verändert, sondern er wird zum Schutz der Radfahrenden in Teilbereichen der Straße mit jeweils einem Schutzstreifen für jede Fahrtrichtung neu aufgeteilt und in einem Abschnitt mit Piktogrammen markiert. Zusätzlich wird die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

Die Verkehrsplaner*innen gehen davon aus, dass sich der motorisierte Verkehr an die geringere Restbahnbreite anpasst, sich nicht an Radfahrenden mit weniger als in dem 2020 in der Straßenverkehrsordnung geänderten vorgegebenen Abstand von 1,50 Metern „vorbeiquetscht“ und sich bei Begegnungsverkehr entsprechend hinter den Radfahrenden einordnet.

Durchführung des einjährigen und in Hessen einmaligen Verkehrsversuchs

Für die Dauer von einem Jahr sollen die oben genannten Markierungsarbeiten auf der Industriestraße von der Lessingstraße bis zur Werner-von-Siemens-Straße versuchsweise getestet werden, um das Verkehrsverhalten, die Verkehrssicherheit und die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmenden zu ermitteln – der Versuch ist ergebnisoffen. Ergänzend zu den Markierungsarbeiten ist in den Planungen vorgesehen, dass die Parkplatzanordnungen im Versuchsabschnitt der Industriestraße vorhandenen Parkbuchten von Quer- zu Längsparken geändert werden, um das Konflikt- und Unfallpotenzial für Radfahrende und Fußgänger*innen beim Ein- und Ausparken zu reduzieren. Im konkreten Fall würde diese Änderung eine Reduzierung der Parkmöglichkeiten von 40 auf zwölf Parkplätze zur Folge haben.

Da abzüglich der geplanten Markierungen eine Fahrbahnrestbreite von etwa drei Metern bleiben wird – die empfohlene Mindestbreite liegt bei 4,50 Metern – muss aus Gründen der Rechtssicherheit die Zustimmung des Regierungspräsidiums Darmstadt und der hiesigen Polizeistation eingeholt werden.

Solch ein Verkehrsversuch ist in Hessen bislang einmalig und wird deshalb als Pilotprojekt von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Studierenden der Hochschule Darmstadt begleitet. Er wird mittels Videoaufnahmen über den gesamten Zeitraum beobachtet und dokumentiert. Die Ergebnisse werden dann zeigen, ob die neuen Markierungen in der Industriestraße bleiben oder wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden müssen. Außerdem werden die wissenschaftlich unterstützten Erkenntnisse die Basis für weitere Maßnahmen zur Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet liefern.

Als nächster Schritt ist eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geplant. Weitere Details folgen.

Häufig gestellte Fragen

In der Industriestraße wurde in der Vergangenheit immer wieder versucht, Radfahrende sicher und rechtskonform auf oder entlang der Fahrbahn zu führen. Leider waren diese einzelnen Maßnahmen nicht dauerhaft erfolgreich. Einer der Hauptgründe liegt darin, dass die Industriestraße in ihrem Verlauf von der Lessingstraße bis zur Ortsausfahrt in Richtung Dietzenbach unterschiedliche Fahrbahnbreiten aufweist und damit den Anforderungen an die Mindestbreiten für Fußgänger*innen, Radfahrende und Auto-/Lkw-Fahrende sowie an die entsprechende Gestaltung des jeweiligen Verkehrsraums in großen Teilen nicht gerecht wird.

Neben dem Ausbau der Stadtmobilität ist es das Ziel, die Industriestraße fahrradfreundlicher zu machen und alle Verkehrsteilnehmenden auf Augenhöhe begegnen zu lassen.

1 Status Quo für Radfahrende in der Industriestraße

Bislang teilten sich Fußgänger*innen und Radfahrende im Abschnitt zwischen der Lessingstraße und der Philipp-Reis-Straße die Benutzung des Gehwegs. Der Teil für die Radfahrenden war beziehungsweise ist rot markiert.

Diese Verkehrsführung entspricht heute nicht mehr der Straßenverkehrsordnung sowie den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (Mindestbreiten für alle Verkehrsteilnehmer*innen und besondere Abstandsgebote bei parkenden Fahrzeugen). Aus diesem Grund wurde die alte Beschilderung für Radfahrende bereits entfernt.

1.1 Dürfen beziehungsweise müssen Radfahrende den rot markierten Teil des Gehwegs benutzen?

Der rot markierte Teil des Gehwegs ist aktuell mit den Verkehrszeichen „Fußweg für Radfahrer freigegeben“ beschildert. Damit ist dieser Teil kein Radweg im Sinne des Gesetzes und insofern besteht hier auch keine Benutzungspflicht! Das heißt, Radfahrende können in diesem Abschnitt wählen, ob sie auf dem Gehweg mit maximal Schrittgeschwindigkeit (entspricht etwa zehn km/h) in Fahrtrichtung – natürlich ohne dabei fußläufige Personen zu behindern – oder lieber zügiger auf der Fahrbahn fahren.

1.2 Warum wird das rote Pflaster nicht entfernt?

Das Entfernen des roten Pflasters und die anschließend notwendige neue Pflasterung im „Gehweg-Grau“ ist zunächst unverhältnismäßig aufwendig und kostenintensiv. Die hierfür benötigten Mittel werden in anderen Verkehrsinfrastrukturprojekten dringend benötigt.

1.3 Ist es nicht gefährlich auf der Straße zu fahren?

Schon § 1 der Straßenverkehrsordnung sagt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich also generell so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Das Markieren der Fahrbahn – in diesem Fall der Schutzstreifen – verdeutlicht den Auto-, Lkw- und Motorradfahrenden, dass Radfahrende auf die Fahrbahn gehören und dort auch ihre Berechtigung haben. Außerdem sorgt der Streifen für zusätzlichen Schutz der Radfahrenden.

2 Geplante Markierungen in der Industriestraße und Verkehrsversuch im Abschnitt Lessingstraße bis Werner-von-Siemens-Straße
2.1 Warum gibt es nicht einen Schutzstreifen, der über die gesamte Länge der Industriestraße markiert wird?

Die Industriestraße hat in ihrem Verlauf von der Lessingstraße bis zum Ortsausgang unterschiedliche Fahrbahnbreiten, die von etwa sechs bis neun Meter reichen. Aufgrund der unterschiedlichen Fahrbahnbreiten in Verbindung mit den vorgegebenen Mindestbreiten für die einzelnen Verkehrsteilnehmer*innen (Fußgänger*innen, Radfahrende und motorisierter Verkehr) ist es derzeit nicht möglich, einen durchgängig markierten Schutzstreifen für Radfahrende über die gesamte Straßenlänge regelkonform anzulegen. Dies würde einen massiven Umbau, eine komplett neue räumliche Umgestaltung der gesamten Straße inklusive Markierungen sowie eine Neuordnung der Parkplätze erfordern und vermutlich mehrere hunderttausend Euro kosten.

2.2 Wie sollen die einzelnen Abschnitte der Industriestraße umgebaut beziehungsweise markiert werden?

Um den Schutz für Radfahrende zu erhöhen und regelkonform umbauen zu können, werden in den einzelnen Abschnitten der Industriestraße (unterschiedliche Fahrbahnbreiten!) verschiedene Varianten umgesetzt.

Abschnitt Lessingstraße bis Werner-von-Siemens-Straße: In diesem Abschnitt kann keine regelkonforme und standardisierte Bauweise mit zwei Schutzstreifen ausgeführt werden, da die Fahrbahn bei der Einrichtung von Schutzstreifen an dieser Stelle die Mindestbreite unterschreitet. Da hier trotzdem der Schutz für Radfahrende gewährt werden soll, werden in diesem Abschnitt in einem einjährigen Verkehrsversuch dennoch die Markierungen von Schutzstreifen angebracht und für die zeitlich begrenzte verringerte Restbreite die Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt eingeholt.

Die verringerte Restbreite betrifft in diesem Fall die Fahrbahn für den motorisierten Verkehr. Da das Abstandsgebot von 1,50 Meter bei einem Überholvorgang eines Radfahrenden vorgeschrieben ist, müssen Auto- und Lkw- sowie Motorrad-Fahrende in diesem Bereich besonders aufmerksam sein, auf den Gegenverkehr achten und wenn es die Verkehrssituation erfordert, hinter den Radfahrenden abwarten, bis wieder Platz zum Überholen ist.

Abschnitt Werner-von-Siemens-Straße bis Thurn-und-Taxis-Straße:
Hier wäre aufgrund der Straßenverhältnisse die Einrichtung von Schutzstreifen grundsätzlich möglich. Da allerdings die Restfahrbreite die Autofahrenden dazu verleiten würde, sich auch mit Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstandes von 1,50 Meter gegebenenfalls an den Radfahrenden „vorbei zu quetschen“, werden hier ausschließlich regelkonform Piktogramme für Radfahrende markiert. Wegen der fehlenden Restfahrbreite würde trotz eines Schutzstreifens ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Radfahrende bestehen.

Auto- und Lkw- sowie Motorrad-Fahrer*innen müssen auch in diesem Abschnitt besonders aufmerksam sein, auf den Gegenverkehr achten und wenn es die Verkehrssituation erfolgt, hinter den Radfahrenden abwarten, bis wieder Platz zum Überholen ist.

Abschnitt Thurn-und-Taxis-Straße bis Ortseinfahrt/Querung Waldweg in Richtung Dietzenbach: Hier können regelkonform Schutzstreifen für Radfahrende angelegt werden.

2.3 Warum ist die Industriestraße für den Verkehrsversuch gewählt worden?

Die Industriestraße wird von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden genutzt und ist eine der wichtigsten Ost-West-Verbindungen von der der Dietzenbacher Straße (Landesstraße 3001) bis zur Frankfurter Straße. In unmittelbarer Umgebung befinden sich Wohn- und Gewerbegebiete sowie Möglichkeiten zur Nahversorgung. Sie ist eine wichtige Fahrradachse von der Innenstadt zu den Verbrauchermärkten. Außerdem wird so die Lücke zum Radwegenetz nach Dietzenbach geschlossen.

Die Straße ist hoch frequentiert und bietet außerdem den Platz für entsprechende Markierungen, sodass valide Ergebnisse in Bezug auf Verkehrsverhalten, Verkehrssicherheit und Akzeptanz der Verkehrsteilnehmenden zu erwarten sind.

2.4 Was ist der Unterschied zwischen einem Schutzstreifen und einem Radfahrstreifen?

Ein Radfahrstreifen ist ein eigener Fahrstreifen, der zum Beispiel mit einer 25 Zentimeter breiten durchgehenden Linie markiert und ausschließlich für den Radverkehr reserviert ist. Hier dürfen Autos oder andere motorisierte Fahrzeuge weder parken, halten noch fahren.
Im Gegensatz zum Radfahrstreifen ist der Schutzstreifen kein eigener Fahrstreifen, sondern Bestandteil der Fahrbahn (er wird auch Angebotsstreifen genannt). Dieser darf unter besonderer Vorsicht überfahren werden (zum Beispiel bei einem Überholmanöver), sofern Radfahrende nicht gefährdet werden. Eine durchgängige Nutzung von Pkw, Lkw oder Motorrädern ist aber nicht zulässig. Ebenfalls nicht erlaubt ist das Parken auf Schutzstreifen, das Halten zum Liefern oder Laden hingegen schon. Der Schutzstreifen ist mit einer unterbrochenen zwölf Zentimeter breiten Linie markiert.

2.5 Was passiert mit den dortigen Parkplätzen?

Wegen der gebotenen Mindestbreiten und Abstandsregeln (auch bei Parkplätzen sind gewisse Schutzräume zu anderen Verkehrsteilnehmenden einzuhalten) müssen die hier vorhandenen Parkbuchten von Quer- zu Längsparken geändert werden, um das Konflikt- und Unfallpotenzial für Radfahrende und Fußgänger*innen beim Ein- und Ausparken zu reduzieren. Diese Änderung wird eine Reduzierung der Parkmöglichkeiten von 40 auf zwölf Parkplätze zur Folge haben. Mit den dort ansässigen Unternehmen wurde im Vorfeld gesprochen.

(Text: PM Stadt Heusenstamm)