Förderung von behindertengerechtem Umbau im Odenwaldkreis

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(Symbolbild: Theme Photos auf Unsplash)

Wohnbauförderungsstelle des Kreisbauamts berät Interessierte

Die Wohnbauförderungsstelle des Kreisbauamts weist darauf hin, dass neue Fördergelder für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung stehen. Mit den Mitteln werden Umbaumaßnahmen bezuschusst, die Barrieren in der eigenen Wohnung beseitigen sollen. Darunter fallen zum Beispiel Einbau/Umbau von barrierefreien Bädern und Küchen, die Errichtung von Rampen oder Treppenliften, die Verbreiterung von Türen und auch die das Anlegen von geeigneten Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück.

Für einen Antrag auf Förderung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Investition muss mindestens 1.500 Euro betragen und das Wohneigentum muss selbst oder von einem nahen Angehörigen genutzt werden. Es muss eine Behinderung von mindestens 50 Prozent oder der Pflegegrad zwei nachgewiesen werden und die Umbaumaßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Für vermietete Wohnungen können nach diesem Programm keine Zuschüsse gewährt werden. Ausgeschlossen sind auch Umbaumaßnahmen, die innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb der Immobilie durchgeführt werden (es sei denn, die Behinderung ist erst nach Erwerb entstanden).

Der entsprechende Antrag muss die Eigentümerin/der Eigentümer bei der Wohnbauförderungsstelle des Bauamtes des Odenwaldkreises stellen. Dort können sich Interessierte auch unter der Telefonnummer 06062/70-261 oder per E-Mail an wohnbaufoerderung@odenwaldkreis.de beraten lassen.

(Text: PM Odemwaldkreis)