Odenwaldkreis: Jugendgerichtshilfe sucht weitere Kooperationspartner für Sozialstunden

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Die Jugendgerichtshilfe des Odenwaldkreises hatte die Vertreterinnen und Vertreter der Einsatzstellen, bei denen straffällige Jugendliche Sozialstunden ableisten können, zu einem Austausch ins Landratsamt eingeladen. Für die rund 150 Fälle pro Jahr, in denen ein Gericht die Ableistung von Sozialstunden anordnet, sucht das Team weitere Kooperationspartner. (Foto: Odenwaldkreis)

Wenn Jugendliche und junge Erwachsene straffällig werden, kann das Jugendgericht die Ableistung gemeinnütziger Arbeit anordnen, bekannt als „Sozialstunden“. Eine zentrale Aufgabe hat dabei die Jugendgerichtshilfe des Odenwaldkreises, die im Jugendamt angesiedelt ist. Sie vermittelt die jungen Leute in passende Stellen und schreitet ein, falls die vom Gericht verhängten Auflagen nicht erfüllt werden.

Die Jugendgerichtshilfe arbeitet bereits mit etlichen Einsatzstellen in Kommunen und bei freien Trägern im Odenwaldkreis zusammen, sucht aber weitere Kooperationspartner, um die Einsatzmöglichkeiten breiter aufzustellen, nicht zuletzt auch an Wochenenden.
Bei einem Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern jener Stellen bedankte sich der Erste Kreisbeigeordnete Oliver Grobeis am Donnerstag im Landratsamt für deren Engagement: „In Jugendstrafverfahren stehen erzieherische Aspekte im Mittelpunkt, auch mittels Sozialstunden. Unsere Kooperationspartner leisten eine sehr wichtige Arbeit. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Organisationen mitmachen.“

In der Jugendgerichtshilfe sind zwei Mitarbeiterinnen und ein Mitarbeiter tätig. Das Team gehört zur Abteilung Besondere Soziale Dienste des Jugendamts. Auch Abteilungsleiterin Karina Glabisch würdigte zu Beginn des Treffens die Bereitschaft der Einsatzstellen, Jugendliche aufzunehmen und zu begleiten. Das Team der Jugendgerichtshilfe schilderte unter anderem das grundsätzliche Vorgehen bei der Vermittlung junger Leute. Eine Zusammenarbeit gibt es etwa mit Bauhöfen und Jugendpflegen von Städten und Gemeinden, Jugendherbergen sowie mit freien Trägern wie dem Deutschen Roten Kreuz oder der Awo Integra.

Die Jugendgerichtshilfe ist für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren zuständig, die straffällig geworden sind, etwa wegen (Laden-)Diebstahls, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Kommt es zu einem Verfahren, wird die Jugendgerichtshilfe von den Ermittlungs- und Justizbehörden hinzugezogen. Die drei Fachkräfte sprechen mit den betreffenden Jugendlichen und Heranwachsenden und geben im Prozess eine Einschätzung ab, etwa hinsichtlich deren persönlicher Reife.

Das Gericht ordnet pro Jahr etwa 150 Mal die Ableistung von Sozialstunden an, die Spanne liegt zwischen zehn und 150 Stunden, je nach Straftat. Die Jugendgerichtshilfe sucht in Absprache mit den Anbietern und den betroffenen Familien nach wohnortnahen Einsatzorten, wobei die jungen Menschen häufig nach Einsatzmöglichkeiten an Wochenenden fragen. „Viele Stellen sind an Wochenenden geschlossen, hier wären wir für weitere Kooperationen dankbar“, sagt Monika Walther vom Team der Jugendgerichtshilfe.
Die Einsatzstellen weisen dem Team die Ableistung der Stunden nach. Erfüllen die jungen Leute die Auflagen nicht, nimmt die Jugendgerichtshilfe Kontakt zum Gericht auf, das dann unter Umständen einen Beugearrest anordnet.

Die Vermittlung von Sozialstunden ist nur ein Arbeitsfeld der Jugendgerichtshilfe. Sie begleitet in Prozessen auch junge Leute, die zu Haftstraften verurteilt werden, und kümmert sich um außergerichtliche Einigungen, etwa in einem Täter-Opfer-Ausgleich.
Im Jahr 2022 lagt die Gesamtzahl für die allgemeine Arbeit der Jugendgerichtshilfe bei 331 Fällen, in weiteren acht Fällen gab es Amtshilfeersuchen von anderen Jugendämtern. 80 Prozent der Klienten waren männlich, 20 weiblich. Ein weiteres Aufgabenfeld stellt das Gesprächsangebot für auffällig gewordene Kinder und deren Eltern dar.

So ist das Team der Jugendgerichtshilfe zu erreichen: Isabel Schimpf (06062/70-409, is.schimpf@odenwaldkreis.de), Jochen Lorenz (06062/70-430, j.lorenz@odenwaldkreis.de und Monika Walther (06062/70-305, m.walther@odenwaldkreis.de).

(Text: PM Odenwaldkreis)