Odenwaldkreis: Unterstützung von Selbstständigen im SGB II-Bezug wird fortgesetzt

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(Symbolfoto: analogicus auf Pixabay)

Kommunales Job-Center und OREG verlängern erfolgreiche Zusammenarbeit

Bereits seit 2014 arbeiten das Kommunale Job-Center des Odenwaldkreises und der Wirtschafts-Service der Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG) Hand in Hand bei der Betreuung von Selbstständigen, die langfristig oder zeitweise nicht genügend Einnahmen erzielen, um ihren Lebensunterhalt vollständig aus der Selbstständigkeit zu bestreiten und zusätzlich SGB II-Leistungen vom Kommunalen Job-Center in Anspruch nehmen müssen. Die Kooperation wurde nun um ein weiteres Jahr verlängert.

In den vergangenen rund neun Jahren sind insgesamt 184 Selbstständige unterstützt und dabei begleitet worden, Strategien zu entwickeln, um wieder aus eigener Kraft ihre Existenz zu sichern. Jede Überprüfung beginnt mit einem Übergabegespräch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden im Kommunalen Job-Center und dem Wirtschafts-Service, in dem die individuelle Fallkonstellation besprochen wird und aktuelle Rahmenbedingen erörtert werden, zum Beispiel die familiäre Situation, die Höhe des Einkommens und gesundheitliche Einschränkungen. Die Selbstständigen werden danach gebeten, ihre derzeitige Lage selbst zu beschreiben und Maßnahmen für die Zukunft zu entwickeln, die geeignet sind, den SGB II -Leistungsbezug – jetzt Bürgergeld – dauerhaft zu überwinden.

Kundinnen und Kunden individuell bei weiterer Ausarbeitung ihrer Pläne unterstützen

„Wir reflektieren dann gemeinsam mit den Selbstständigen, ob diese Maßnahmen geeignet sind, das angestrebte Ziel zu erreichen. In vielen Fällen ist es notwendig, die Kundinnen und Kunden individuell bei der weiteren Ausarbeitung ihrer Pläne zu unterstützen“, erläutert Gabriele Quanz, Referatsleiterin des Wirtschafts-Service, das Vorgehen. „Sind für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen Investitionen notwendig, um das jeweilige Unternehmen zielführend zu optimieren, kümmern wir uns zusätzlich um Finanzierungsmöglichkeiten hierfür“, so Quanz weiter.

Im Durchschnitt kann so bei rund einem Drittel der Fälle zeitnah wieder eine Vollexistenz aus der Selbstständigkeit entwickelt und der Sozialleistungsbezug beendet werden. Bei einem weiteren Drittel der Fälle ist eine erfolgreiche Weiterführung der Selbstständigkeit nicht darstellbar. In diesen Fällen ist ein Wechsel in eine abhängige Beschäftigung – oft reicht bereits eine Teilzeitanstellung – ein sicherer Weg, um den Lebensunterhalt dauerhaft sicher zu stellen. Es gibt auch Fälle, bei denen die Überprüfung vorzeitig abgebrochen wird, unter anderem, weil die Betroffenen von sich aus auf Leistungen aus dem SGB II verzichten oder weil sie keine oder eine zu geringe Mitwirkungsbereitschaft zeigen.
Eine besondere Konstellation greift bei den Selbstständigen, die alleinerziehend sind oder besondere gesundheitliche Einschränkungen haben: Hier kann das Überprüfungsziel, komplett aus dem Leistungsbezug zu gelangen, in der Regel mittelfristig nicht erreicht werden, so dass eine dauerhafte Steigerung des Gewinns und die Weiterführung der Selbstständigkeit schon ein großer Erfolg für alle Seiten sind.

Situation der Selbstständigen verbessern

„Dass wir seit Beginn der Zusammenarbeit im Jahr 2014 bis heute so viele Kundinnen und Kunden in der Maßnahme erfolgreich unterstützen konnten, freut uns sehr. Unser Anliegen ist dabei in erster Linie, die Situation der Selbstständigen zu verbessern und ihnen unter fachlicher Anleitung Wege aufzuzeigen, wie sie ohne zusätzliche Leistungen vom Kommunalen Job-Center ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Mit dem Wirtschafts-Service der OREG haben wir hier einen kompetenten Partner an unserer Seite“, betont Sandra Schnellbacher, Leiterin der Hauptabteilung Arbeit und Soziale Sicherung im Landratsamt des Odenwaldkreises. „Auch in den vergangenen zwei Jahren, als wir, bedingt durch die Corona-Pandemie, nur wenige Fälle zur Überprüfung vorschlagen konnten, da die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu unsicher waren, konnten wir auf den Wirtschafts-Service zählen. Das wir keine festen Kontingente innerhalb der Maßnahmen buchen müssen, sondern die Fälle bedarfsorientiert anmelden und abrechnen können, ist hierbei ein großes Plus. Die Maßnahme ist damit ein sehr flexibles und wirkungsvolles Instrument für uns und unsere Kundinnen und Kunden. Wir sind sehr glücklich darüber, dass wir unsere Zusammenarbeit auch weiterhin fortsetzen werden“, so Schnellbacher weiter.

Selbstständige, die ergänzende Leistungen vom Kommunalen Job-Center erhalten und Fragen zur Maßnahme haben, können sich gern an die Maßnahmenverantwortliche Cornelia Wind unter Tel. 06062/70-1501 oder per E-Mail: c.wind@odenwaldkreis.de wenden.
Fragen rund um den Bezug von Bürgergeld für Selbstständige beantworten Maximilian Haffelder unter Tel. 06062/70-1563 oder per E-Mail: m.haffelder@odenwaldkreis.de sowie Max Tritsch unter Tel. 06062/70-1281 oder per E-Mail: m.tritsch@odenwaldkreis.de.
Zudem steht Gabriele Quanz von der OREG unter Tel. 06062/9433-62 oder per E-Mail: g.quanz@oreg.de bei Fragen zur Verfügung.

(Text: PM Odenwaldkreis)