Flughafen Frankfurt: Unterhaltspflichtverletzung hat sechs Monate Freiheitsstrafe zur Folge

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(Symbolfoto: 5104831 auf Pixabay)

Die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt verhaftete am gestirgen 19. April einen 48-jährigen Deutschen bei der Ausreisekontrolle nach Dubai (Vereinigte Arabische Emirate). Weil er seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen war, verurteilte das Amtsgericht Bonn ihn bereits im September 2020 zu einer sechsmonatigen Haftstrafe. Da sich der Mann im Anschluss der Strafvollstreckung entzog, ließ die Staatsanwaltschaft Bonn seit Juli 2022 mit Haftbefehl nach ihm suchen. Bundespolizisten lieferten den Mann in die Justizvollzugsanstalt Preungesheim ein.

Eine 62-Jährige konnte hingegen eine 50-tägige Freiheitsstrafe abwenden. Bundespolizisten nahmen sie direkt bei ihrer Ankunft aus Bahrain fest. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt suchte seit März 2021 wegen Steuerhinterziehung nach der in Thailand lebenden Frau. Um der Haft zu entgehen, zahlte die Deutsche stattdessen die Geldstrafe inklusive Verfahrenskosten in Höhe von 1.575 Euro.

(Text: PM Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main)