ADFC und Gemeinde Nauheim werben für Mindestabstand zu Fahrrädern im Straßenverkehr

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Werben gemeinsam für den Mindestabstand zu Fahrrädern im Straßenverkehr: Nauheims Bürgermeister Jan Fischer (links) und Mario Schuller, Vorsitzender des ADFC Kreis Groß-Gerau e.V. (Foto: Gemeinde Nauheim)

Für Kraftfahrzeuge gilt beim Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts. Um Autofahrende für diesen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zu sensibilisieren, werben die Gemeinde Nauheim und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) Kreis Groß-Gerau derzeit mit Bannern im Ortsgebiet.

Seit Einführung der neuen StVO-Novelle im April 2020 gilt für Kraftfahrzeuge beim Überholen ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts und von 2 Metern außerorts. Bei Nichteinhaltung des Abstandes droht ein Bußgeld zwischen 30 und 100 Euro – ab 80 Euro wird auch ein Punkt in Flensburg fällig.

„Diese Regelung scheint laut unseren Beobachtungen noch nicht allen Verkehrsteilnehmenden ausreichend bekannt zu sein“, erklärte Mario Schuller, Vorsitzender des ADFC Kreis Groß-Gerau e.V., am vergengenen Mittwochnachmittag bei einem Ortstermin. „Da das Nichteinhalten des Mindestabstandes allerdings zu gefährlichen Situationen führen kann, haben wir den Kommunen im Kreis Groß-Gerau angeboten, gemeinsam mit Bannern in den Ortsgebieten an den Mindestabstand zu erinnern.“

„Wir halten das für eine tolle Aktion, die wir gerne unterstützen. Vielen Dank an den ADFC für die wichtige Initiative“, äußerte sich Bürgermeister Jan Fischer. „Mit Bedacht haben wir drei neuralgische Punkte in Nauheim ausgewählt, um auf die Thematik aufmerksam zu machen und hoffen, mit der Kampagne zu mehr Sicherheit für alle Teilnehmenden im Straßenverkehr beizutragen“, so der Bürgermeister weiter. Die aufmerksamkeitsstarken orangefarbenen Banner finden sich an den Standorten Friedhof, Friedrich-Ebert-Platz und an der Ecke Schillerstraße/Unter der Muschel.

(Text: PM Gemeinde Nauheim)