250.000 Euro bei Schockanruf in Neu-Isenburg erbeutet

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(Symbolfoto: Planet_Fox auf Pixabay)

Es ist wieder einmal passiert und erneut haben dreiste Betrüger einen hohen Geldbetrag in Form eines sogenannten Schockanrufes ergaunert: Eine 89-Jährige in Neu-Isenburg erhielt am gestrigen Mittwochnachmittag (10.) einen Anruf von einer Frau, die sich am Telefon als angebliche Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Offenbach ausgab.

Die übliche Masche der Täter (Unfall mit Kautionsforderung) kam auch in diesem Fall zur Anwendung. Die Betrügerin teilte mit, dass der Neffe der Seniorin eine Frau überfahren und dabei tödlich verletzt hätte. Damit ihr Neffe nun auf Kaution freikommen könne, müsse sie Geld an die Staatsanwaltschaft zahlen. Gegen 17 Uhr erschien binnen kurzer Zeit eine unbekannte Abholerin (zirka 1,75 Meter groß, schlank, mittellange dunkle Haare, dunkle Umhängetasche, sprach hochdeutsch) zwei Mal an der Wohnungstür des Opfers in der Kurt-Tucholsky-Straße. Die 89-Jährige, die bis zum Eintreffen der Abholerin in der Telefonleitung gehalten wurde, übergab dieser letztlich insgesamt 250.000 Euro in bar in eine Umhängetasche. Anschließend machte sich die Kriminelle aus dem Staub. Die zuständige Kripo in Offenbach bittet nun um Zeugenhinweise zu der Abholerin unter der Rufnummer 069 8098-1234.

Da solche Taten neben erheblichen finanziellen auch oftmals psychische Auswirkungen mit sich bringen, rät die Polizei erneut zur Wachsamkeit und gibt Tipps.

Die Betrüger setzen bewusst auf einen Schockmoment und setzen ihre Opfer zeitlich unter Druck, um sie zu unüberlegten und schnellen Entscheidungen zu drängen. Oft bemerken Opfer den Betrug erst, wenn es zu spät ist.

Lassen Sie sich daher am Telefon auf keinen Fall unter Druck setzen oder zu kurzfristigen Entscheidungen verleiten – egal, wie plausibel eine Situation zunächst dargestellt wird.

Auch andere Kombination von Betrugsmaschen möglich: Falscher Polizeibeamter und Enkeltrick

Es kommen auch Anrufe an, bei denen vorgegeben wird, dass Geld und Wertsachen im Bankschließfach nicht mehr sicher seien und zur Verwahrung an die Polizei übergeben werden müssten. Als Variante wird den potenziellen Opfern auch gesagt, dass es sich bei deren Geld, das auf dem Bankkonto liegt, um Falschgeld handelt, das durch die Polizei überprüft werden muss.

Um den eigentlichen Schwindel zu verschleiern, setzen Betrüger mitunter auch auf die Kombination verschiedener Betrugsmaschen: So folgt auf den Anruf eines
(absichtlich) offensichtlichen Enkeltrickbetrügers ein Anruf eines vermeintlichen Polizeibeamten oder Staatsanwalts, der nach dem betrügerischen Enkel fahndet.

In aller Regel handelt es sich um Betrugsmaschen, die vorwiegend auf ältere Menschen abzielen, um sie dazu zu bewegen, Geld zu übergeben oder zu hinterlegen.

So können Sie sich vor Telefonbetrügern schützen:

– Denken Sie daran: Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste.

– Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.

– Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.

– Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.

– Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen!

– Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!

– Bedenken Sie: Niemals ist die Behandlung eines Unfallopfers von einer vorherigen Zahlung eines Geldbetrages abhängig!

(Text: PM PP Südosthessen)