Rechtzeitig vor dem Sommer: Verfügungen schützen renaturierte Gebiete der Nidda in Frankfurt

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Höchster Wehr an der Nidda. (Foto: Leonhard Lenz auf WikipediaCommons)

Der Magistrat als Untere Naturschutzbehörde der Stadt Frankfurt am Main hat zwei Allgemeinverfügungen zum Schutze zweier renaturierter Niddaabschnitte vor übermäßiger Nutzung erlassen. Die Verfügungen betreffen den Bonameser Altarm und den Flussabschnitt im Umfeld des ehemaligen Höchster Wehrs. Die Allgemeinverfügungen wurden am Dienstag, 9. Mai, im Amtsblatt veröffentlicht und sind am Folgetag in Kraft getreten.

Die Gewässerabschnitte in den Bereichen des Bonameser Altarms und des ehemaligen Höchster Wehres sind vor allem in den Sommermonaten beliebte Ausflugsziele. Leider ist der Nutzungsdruck auf die Gewässerabschnitte so stark gestiegen, dass die Natur inzwischen darunter leidet.

Grillen, Lagern und das Befahren der Nidda mit Booten verboten

Der Magistrat hat als Untere Naturschutzbehörde daher jeweils durch eine Allgemeinverfügung Nutzungsregelungen für beide Niddaabschnitte erlassen. So sind ab Inkrafttreten der Verfügungen in deren jeweiligem Geltungsbereich unter anderem das Grillen, Lagern und das Befahren der Nidda mit Booten verboten. Das Betreten der Niddaufer für Erholungssuchende ist nicht eingeschränkt; ein Betretungsverbot besteht nur für den Fischaufstieg, das Streichwehr und die Inseln im Bereich des ehemaligen Höchster Wehrs. Die Verfügungen gelten bis auf Weiteres.

Die Nidda im Umfeld des ehemaligen Höchster Wehres wird seit mehreren Jahren im Sommer insbesondere von Badegästen besucht. Die renaturierten Ufer werden als Grillplatz genutzt, es wird gezeltet und auf den Inseln gepicknickt. Dieses Verhalten gefährdet jedoch die Ziele der Renaturierung und das naturnahe Gesamtbild des Niddaabschnitts. Es kann keine Ufervegetation mehr wachsen, keine Libelle mehr beobachtet werden und der Laich von Fischen, die im Kiesbett der Nidda ablaichen, wird durch die Badenutzung zerstört. Darüber hinaus gehen immer wieder Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohner über nächtliches Feiern und hinterlassenen Müll ein. Mit der Übernutzung des Gewässerabschnitts geht auch dessen Erholungsqualität für die Bevölkerung verloren.

Im Bereich des Bonameser Altarms besteht der Konflikt vor allem durch Kanufahrende, die eine erhebliche Beunruhigung in den urwaldartigen Niddaabschnitt bringen und dadurch zum Beispiel Brutvögel oder den Biber vertreiben können.

Rechtsgrundlage für die Stadtpolizei

Die Verfügungen bieten nun auch eine Rechtsgrundlage für die Stadtpolizei, um übermäßige Nutzungen vor Ort untersagen oder Bußgeldverfahren einleiten zu können. Dies war bisher nicht möglich.

Begleitend werden im Sommer durch das Umweltamt Naturlotsinnen und Naturlotsen eingesetzt, um Badende und Grillende anzusprechen und sie im Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit der Renaturierungsabschnitte zu sensibilisieren.

Vor über zehn Jahren wurden die Gewässerabschnitte in den Bereichen des Bonameser Altarms und des ehemaligen Höchster Wehrs renaturiert, um die begradigte und aufgestaute Nidda in Teilabschnitten wieder in einen naturnahen Zustand zu bringen. Das Höchster Wehr wurde abgerissen und durch einen naturnahen Fischaufstieg, zusätzliche Überflutungsflächen sowie mit Inseln und einem Streichwehr renaturiert. Der Bonameser Altarm war verfüllt und wird seit dessen Renaturierung wieder von der Nidda durchflossen. Beide Niddaabschnitte haben eine große Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz in Frankfurt. Seit den Renaturierungen lebt zum Beispiel der Biber im Umfeld des Bonameser Altarms und die Meerforelle kann in Höchst ungehindert wieder aufsteigen.

Eine weitere Zielsetzung der Renaturierungen war auch die Verbesserung der Attraktivität der Niddaabschnitte für die Bevölkerung. Rauschendes Wasser in Höchst, Flachufer mit blühender Sumpfschwertlilie oder der Urwaldeindruck des Bonameser Altarms, der von vier Brücken bewundert werden kann, werten die Nidda als Naherholungsraum auf.

Die Allgemeinverfügungen finden sich im Amtsblatt Nr. 19 der Stadt Frankfurt am Main vom 9. Mai (ab Seite 634) unter Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main.

(Text: PM Stadt Frankfurt)