Komplexe nationale Aufgabe: Tagung Geldwäscheprävention des RP Darmstadt

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Vertreterinnen und Vertreter von Aufsichtsbehörden, aus Industrie- und Handelskammern, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Rechtsanwalt- und Steuerberaterkammern, Finanzbehörden, Transparency International und dem Handwerk verleihen diesem Treffen bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal. (Foto: RPDA)

Über 100 Fachleute aus 15 Bundesländern sind auf Einladung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt zur 13. Tagung des „Darmstädter Arbeitskreises Geldwäscheprävention“ zusammengekommen. Vertreterinnen und Vertreter von Aufsichtsbehörden, aus Industrie- und Handelskammern, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Rechtsanwalt- und Steuerberaterkammern, Finanzbehörden, Transparency International und dem Handwerk verleihen diesem Treffen bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal.

Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid bezeichnete in ihrer Begrüßung die Geldwäschebekämpfung daher folgerichtig als „komplexe nationale Aufgabe“, die nur gemeinschaftlich erfolgreich bewältigt werden könne. „Die Integrität des Finanz- und Wirtschaftssystems ist genauso ein hohes Gut wie ein fairer Wettbewerb und die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit“, sagte die Regierungspräsidentin.

Expertinnen und Experten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) informierten das Fachpublikum zunächst über die europäischen Regulierungsvorhaben: Die bisherige Geldwäscherichtlinie wird von einer unmittelbar in den Mitgliedsstaaten geltenden Verordnung ersetzt und das bekannte Geldwäschegesetz in weiten Teilen ablösen. Außerdem ist eine Europäische Anti-Geldwäsche-Aufsichtsbehörde (AMLA) geplant – Deutschland hat sich mit Frankfurt als Sitz für diese Institution beworben. Sowohl das künftige Verordnungsrecht als auch die AMLA sollen für eine stärkere Harmonisierung der Geldwäschebekämpfung in Europa sorgen.

In einem zweiten Vortrag informierte das BMF aus erster Hand über die aktuellen Pläne des Bundes zur Errichtung einer neuen Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF). Die bislang nicht ausreichend institutionalisierte Koordination der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor wurde bei der letzten Prüfung durch die Financial Task Force (FATF) kritisiert. Die FATF als wichtigstes internationales Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung hat auch ein bundesweit einheitlicheres Risikoverständnis aller Beteiligten gefordert. Eine der drei Säulen der neuen Behörde ist die künftige „Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht“.

Ein gemeinsamer Vortrag des Deutschen Aktieninstituts und der Siemens AG zeigte: Auch Güterhändler als Adressaten des Geldwäschegesetzes setzen sich mit den Herausforderungen der Geldwäscheprävention auseinander und haben Vorschläge für eine Optimierung im gemeinsamen Kampf gegen Geldwäsche. Eine Expertin der zentralen Verdachtsmeldestelle FIU stellte gemeinsam mit dem Geldwäschebeauftragten der von Poll Immobilien GmbH Erkenntnisse zu grenzüberschreitender Geldwäsche im Immobiliensektor und dem Immobilienerwerb durch ausländische Gesellschaften dar. Ebenfalls sehr praxisnah zeigte ein Vertreter des Polizeipräsidiums Südhessen auf, warum die Strafverfolgungsbehörden auf die Dokumentation von Identitätsangaben und auf Verdachtsmeldungen angewiesen sind, die das Geldwäschegesetz unter anderem von Gewerbetreibenden verlangt.

Wichtigste Zielgruppe der Veranstaltung sind zwar Aufseherinnen und Aufseher der Bundesländer, der Arbeitskreis hat sich aber immer einen interdisziplinären Blick auf die Geldwäscheproblematik bewahrt. Genau dieser behördenübergreifende Austausch ist es, den die FATF in ihrem Deutschland-Prüfbericht positiv hervorhebt: Der Arbeitskreis wird für seine Entwicklung einheitlicher nationaler Leitlinien und zur Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs ausdrücklich gelobt.

Am zweiten Tagungstag kamen gut 80 Beschäftigte aus Aufsichtsbehörden und den in den Ländern zuständigen Ministerien zum internen Austausch zusammen. Im Mittelpunkt standen hier rechtliche Fragestellungen zu und Erfahrungen mit Ordnungswidrigkeitsverfahren. Digitalisierungsvorhaben, Themen der Aufsichtspraxis und ein vertiefender Blick auf die künftigen Aufgaben der Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht führten zu einem lebhaften Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Hintergrund

Das RP Darmstadt prüft als Aufsichtsbehörde die Einhaltung der Pflichten, die das Geldwäschegesetz einer Vielzahl von Gewerben, zum Beispiel Güterhändlern und Immobilienmaklern, auferlegt. Bei der Bekämpfung von Geldwäsche nimmt die Behörde damit Präventionspflichten der Wirtschaft in den Blick, während die Strafverfolgungsbehörden Straftäterinnen und Straftäter dingfest machen und diesen den Nutzen aus Straftaten entziehen. Im vergangenen Jahr wurden 65 Kontrollen abgeschlossen und elf Bußgeldverfahren bestandskräftig. In weiteren 19 Fällen erteilte die Behörde eine Verwarnung.

Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gefahrenabwehr/geldwaesche

(Text: PM Regierungspräsidium (RP) Darmstadt)