Schutz von Weidetieren vor Wölfen: Anträge für den Kreis Bergstraße nimmt die Abteilung „Ländlicher Raum“ entgegen

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Symbolbild Wölfe (Foto: Christel SAGNIEZ auf Pixabay)

Die zunehmende Verbreitung des Wolfes in Hessen hat Auswirkungen auf die hessische Weidetierhaltung: Seit 1. April 2023 ist ganz Hessen Wolfspräventionsgebiet. Schafe-, Ziegen- und Damwild-Halterinnen und -Halter erhalten dadurch die Möglichkeit eines erweiterten Herdenschutzes und intensiverer Prävention von Wolfsrissen. Auch Besitzer und Besitzerinnen von Rindern sollen von den jetzt hessenweit geltenden Fördermöglichkeiten profitieren, wenn sie von einem Übergriff betroffen waren.

Weidetierhaltende können ab sofort Investitionen beispielsweise in Zäune, Zaunelemente, Materialien und Herdenschutzhunde in Höhe von 80 Prozent und maximal 30.000 Euro pro Jahr beantragen. Die Abwicklung der Förderung übernehmen die Landwirtschaftsämter der einzelnen Landkreise. Bei der Kreisverwaltung Bergstraße ist dies der Fachbereich „Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst“ bei der Abteilung „Ländlicher Raum“. „Der einstmals ausgerottete Wolf siedelt sich zunehmend wieder in Hessen an. Das Land Hessen ermöglicht daher nun erweiterte Herdenschutzmaßnahmen, um einen besseren Schutz von Weidetieren vor Wölfen zu gewährleisten“, erläutert Landrat Christian Engelhardt.

Land Hessen unterstützt die Weidetierhaltung

Bereits seit vielen Jahren unterstützt das Land Hessen die Weidetierhaltung: Dies ist zunächst durch die Förderung eines flächendeckenden Grundschutzes geschehen. Seit 2021 sind umfangreiche Hilfen für die Anschaffung und Unterhaltung von optimierten Zäunen und von Herdenschutzhunden hinzugekommen.

Der seit 1. April 2023 erweiterte Herdenschutz bedeutet, dass Investitionen für den Erwerb und die Installation wolfsabweisender, über den Grundschutz hinausgehender Schutzzäune und technischer Einrichtungen, die Nachrüstung vorhandener Zäune, Ausrüstungsgegenstände, wie Stromgeräte, die Anschaffung von Herdenschutzhunden, die Errichtung von Untergrabschutz, der über den Grundschutz hinausgeht – gefördert werden können. Auch die Einrichtung von Nachtpferchen ist jetzt förderfähig.

Personen beziehungsweise Betriebe mit steuerlichem Sitz im Kreis Bergstraße können sich für Auskünfte über die Antragstellung an den Fachbereich „Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst“ der Abteilung „Ländlicher Raum“ bei der Kreisverwaltung Bergstraße wenden (E-Mail: Landwirtschaft-landschaftspflege-forst@kreis-bergstrasse.de).

Über weitere Leistungen des Fachbereichs informiert die kreiseigene Homepage: https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/umwelt-abfall-energie/landwirtschaft/landwirtschaft-landschaftspflege-und-forst/

Informationen über Wölfe in Hessen stellt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie bereit unter: https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum

Die Weidetierschutzrichtlinie des Landes Hessen ist hier nachzulesen: https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2022-11/richtlinie_weidetierschutz_gueltig_ab_031122.pdf

(Text: PM Kreis Bergstraße)