Frankfurt: Grillverbot in städtischen Grünanlagen

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Piktogramm eines Kugelgrills mit roten durchgestrichenen Verbotslinien, Grafik: Grünflächenamt (Grafik: Grünflächenamt)

Wegen der anhaltenden Hitze und großen Trockenheit kann jeder Funke einen verheerenden Brand auslösen. Zum Schutz der Grünanlagen ist das Grillen mit offenem Feuer auf allen öffentlichen Grillplätzen der Stadt Frankfurt am Main seit gestrigen Mittwoch verboten.


Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diesen Schritt: „Ich weiß, dass für viele Frankfurter:innen ein Grillabend unbedingt zu einem perfekten Sommer gehört. Dennoch appelliere ich, das Grillverbot ernst zu nehmen. Die Rasenflächen, Bäume und Büsche auf den öffentlichen Grillplätzen sind bereits jetzt ausgetrocknet. Selbst bei größter Umsicht kann ein Funke ausreichen, einen Brand zu verursachen.“

Das Verbot gilt sowohl für holz- und kohlebetriebene Grills als auch für Camping-, Gas- und Elektrogrills. Zudem ist die Nutzung von Shishas, die mit glühender Kohle betrieben werden, ebenfalls untersagt. Da auch die Frankfurter Friedhöfe gefährdet sind, wird empfohlen, dort das Entzünden von Grablichtern und andere Formen von offenem Feuer ebenfalls zu unterlassen.

Das Grillen ist in Frankfurt auch unter normalen Witterungsbedingungen im öffentlichen Raum nur auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet. Dabei sollte Funkenflug weitestgehend vermieden und Asche- und Kohlereste in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden. Anfallender Müll muss entsprechend richtig entsorgt oder wieder mitgenommen werden.

Erhöhte Gefahr für Waldbrände

Auch für den Wald gilt eine erhöhte Gefahr. Die Waldböden, die Bodenvegetation und herabgefallenes Laub sind extrem ausgetrocknet und leicht entzündlich. Die Försterinnen und Förster des Grünflächenamtes bitten die Waldbesucherinnen und -besucher daher dringend um umsichtiges Verhalten. Schon eine achtlos weggeschnippte Zigarettenkippe kann Auslöser für einen Waldbrand sein!

Rauchen und offenes Feuer sind im Wald grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt im Rahmen des jetzt erlassenen Grill- und Feuerverbotes auch für die Grillplätze an den Waldspielparks Schwanheim und Scheerwald.

Das Verbot gilt bis auf weiteres, solange bis dieses aktiv vom Grünflächenamt über die Medien wieder aufgehoben wird.

Weitere Informationen gibt es beim Grünflächenamt unter der Rufnummer 069/212-30991. Auch Hinweise zu möglichen Gefahrenquellen können über diese Rufnummer mitgeteilt werden. Kontrolliert wird das Grillverbot durch das Ordnungsamt.

Das Grillverbot tritt auf Grundlage der Allgemeinverfügung vom 13. Juni in Kraft und gilt seit Mittwoch, 14. Juni. Die Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 24/2023 auf der Seite Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main einzusehen.

(Text: PM Grünflächenamt Stadt Frankfurt)