Wassersparen ist angesagt: Trinkwasserknappheit in Königstein

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Symbolbild Trockenheit (Foto: Markus Spiske auf Unsplash)

Die Stadt Königstein muss ab sofort die Trinkwasserknappheit gemäß der Gefahrenabwehrverordnung ausrufen. Damit gilt in Königstein jetzt auch: Wassersparen ist angesagt!


In vielen Nachbargemeinden steht bereits seit Tagen die Wasserampel auf Gelb. Konkret bedeutet das, dass keine Wege, Rasen- und Grünflächen über 200 Quadratmeter aus dem öffentlichen Trinkwassernetz, sondern nur aus Zisternen oder privaten Brauchwasseranlagen bewässert werden dürfen. Es ist ebenfalls verboten, private Schwimmbecken mit einem Volumen von über 25 Kubikmeter und Zisternen aus der Trinkwasserleitung zu befüllen bzw. nachzufüllen.

Peter Günster, Betriebsleiter der Stadtwerke: „Die aktuell extrem angestiegenen Trinkwassertagesverbräuche von mehr als 4.200 Kubikmeter erfordern dringend Gegenmaßnahmen. Das sind aktuell über 4 Millionen Liter am Tag in unserer kleinen Stadt.“

Die Stadtwerke der Stadt Königstein im Taunus sehen sich deshalb gezwungen, hier frühzeitig gegenzusteuern und gemäß Gefahrenabwehrverordnung die Trinkwasserknappheit (Stufe 1 der Gefahrenabwehrverordnung) auszurufen.

Das Gemüse im Garten, die Blumenkästen oder auch Sommerblumen dürfen weiterhin gegossen werden.

Unverhältnismäßige Verwendung von Trinkwasser zur Bewässerung

Bürgermeister Leonhard Helm: „Die im Moment hohen Verbräuche werden verursacht durch die unverhältnismäßige Verwendung von Trinkwasser zur Bewässerung in den Gärten für große Rasenflächen oder durch stetige Befüllung von Pools. Für den persönlichen Bedarf reicht hier in Königstein eine tägliche Trinkwasserabgabe von 2.500 Kubikmeter völlig aus. Das entspricht in etwa einem Tagesverbrauch von 140 Litern pro Einwohner und Tag.“

Der Bedarf für die Gartenbewässerung sollte generell über Regenwasserzisternen gedeckt werden. Helm: „Dazu haben wir eine Förderung durch die Stadt, die jeder Hausbesitzer mit bis maximal 6000 Euro bei Regenwasseranlagen in Anspruch nehmen kann. Bei Brauchwasseranlagen gibt es einen noch höhere Förderung.“

Die Bevölkerung wird, wie in den vergangenen trockenen Jahren, eindringlich um einen sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz gebeten, damit weitere Einschränkungen und die Ausrufung des Wassernotstandes (Stufe 2 der Gefahrenabwehrverordnung) vermieden werden können.

Mit dem Löschen des Waldbrands auf dem Altkönig haben die aktuell zu hohen Trinkwasserverbräuche nichts zu tun. Bürgermeister Helm: „Die Verbräuche der Feuerwehr konnten durch Sonderbezug von Wasser aus dem Wasserbeschaffungsverband und von anderen Kommunen ausgeglichen werden. Das war eine Hilfe in der Not. Da das Wasser überall knapp ist, kann das auch nur in Notfällen so erfolgen.“

Die vollständige Gefahrenabwehrverordnung kann auf der Homepage der Stadt Königstein unter Rathaus – Stadtrecht – Gefahrenabwehrverordnung – Trinkwassernotstand eingesehen und runtergeladen werden.

Die Zisternensatzung mit Förderantrag gibt es ebenfalls auf der städtischen Homepage.

(Text: PM Stadt Königstein)