Das Steuer- und Gebührenamt der Stadt Griesheim macht Bürger*innen auf das geänderte Verfahren bei der Benutzung von Grundwasser zu gärtnerischen Zwecken (Gartenbrunnen) durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg aufmerksam.
Demnach müssen Brunnenbohrungen grundsätzlich mindestens einen Monat vor der Durchführung bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Für die Anzeige ist ein entsprechendes Formular zu verwenden. Dieses kann auf der Webseite des Landkreises Darmstadt-Dieburg aufgerufen werden: www.ladadi.de/bauen-umwelt/naturschutz-und-landschaftspflege/wasser/grundwasser/grundwassernutzung.html.
Ist das Formular ausgefüllt und versandt, erhält die anfragende Person von der Unteren Wasserbehörde eine Rückmeldung, ob das Vorhaben anzeigepflichtig oder erlaubnispflichtig ist. Bei einer anzeigepflichtigen Benutzung wird eine entsprechende Anzeigebestätigung versendet, bei einer erlaubnispflichtigen Benutzung sind der Behörde weitere Unterlagen vorzulegen. Für Brunnen mit einer Bohrtiefe von mehr als zehn Metern ist grundsätzlich eine Erlaubnispflicht gegeben.
Weitere Auskünfte erteilt die Untere Wasserbehörde beim Landkreis Darmstadt-Dieburg entweder per Telefon: 06151 / 881-2209 oder per E-Mail an Wasser+Boden@ladadi.de.
Ein Infoblatt zur Meldepflicht sowie das Formular für die Anzeige sind auch auf der städtischen Webseite hier zu finden: www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/formulare-und-infoblaetter/.
(Text: PM Stadt Griesheim)