Kreis Groß-Gerau: Hilfsorganisationen brauchen Solidarität von Land, Kreis und Kommunen

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(Symbolfoto: blickpixel auf Pixabay)

In allen 14 Kommunen des Kreises Groß-Gerau befinden sich Standorte und Unterkünfte von Hilfsorganisationen, als da sind DLRG, DRK, Malteser Hilfsdienst (MHD), ASB und Veritas. Teilweise gibt es mehrere Standorte pro Stadt oder Gemeinde. Die meisten Gebäude werden den Hilfsorganisationen von den Kommunen zur Verfügung gestellt.

Der Kreis Groß-Gerau überprüfte im Jahr 2020 alle 25 Unterkünfte der Hilfsorganisationen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Katastrophenschutzfahrzeugen – und stellte bei 16 Unterkünften teilweise erheblichen Handlungsbedarf fest. Bei zwei Unterkünften, in Walldorf und Büttelborn, bestand unverzüglicher Handlungsbedarf, berichtet der Fachbereich Gefahrenabwehr der Kreisverwaltung. Bei acht Unterkünften sind kurzfristige und bei sechs weiteren mittelfristige Maßnahmen als notwendig erachtet worden.

Schnellstmöglich Maßnahmen für Unterkünfte in Walldorf und Büttelborn

Für die Unterkünfte in Walldorf und Büttelborn wurden zusammen mit den jeweiligen Kommunen schnellstmöglich Maßnahmen geplant, eingeleitet und Haushaltsmittel dafür bereitgestellt: „Für die Aufgaben des Kreises (Unterbringung der Kreis-, Landes- und Bundesfahrzeuge) wurde nach der Überprüfung der Unterkünfte unverzüglich eine Förderrichtlinie erstellt und der Kreistag hat danach die entsprechenden Maßnahmen und Mittel genehmigt.“ Denn der Kreis Groß-Gerau komme seiner Verpflichtung zur finanziellen und organisatorischen Unterstützung im Katastrophenschutz und bei der überörtlichen Gefahrenabwehr nach, möchte diese sogar noch ausweiten.

„Der Kreis Groß-Gerau geht auf alle betroffenen Kommunen zu, um gemeinsame Lösungen zu finden“, betonen Kreisbrandinspektor Friedrich Schmidt und sein Stellvertreter Andreas Möstl. Denn die genannten Hilfsorganisationen erfüllen Aufgaben im Katastrophenschutz und in der überörtlichen Gefahrenabwehr, aber darüber hinaus eben auch in der örtlichen Gefahrenabwehr, auf sozialem sowie kulturellem Gebiet – zum Beispiel für Blutspendedienste, Kleiderkammern, Sozial- und Seniorenarbeit, Wohlfahrtstätigkeit, Schwimmkurse oder Badeaufsichten.

Diese Arbeit wird für die Allgemeinheit und die Kommunen geleistet. Besonders die Sicherheit bei Großveranstaltungen wäre ohne die Unterstützung der Hilfsorganisationen nicht denkbar. Beispiele für solche Einsätze sind das Gernsheimer Fischerfest, Fastnachts- und Kerweumzüge, Volksfeste sowie Sport- und Musikveranstaltungen, die zwingend eine sanitätsdienstliche Absicherung brauchen. Das bedeutet, dass über Katastrophenschutz und überörtliche Gefahrenabwehr hinaus Fahrzeuge, Ausstattung und Material von DRK und den anderen Dienstleistern auf eigene Kosten vorzuhalten sind.

Breites Feld an Aufgaben

Zum breiten Feld der Aufgaben für die Hilfsorganisationen zählen außerdem die sanitätsdienstliche Absicherung örtlicher Feuerwehreinsätze, die Wasserrettung an Rhein, Main und an den Seen im Kreis Groß-Gerau, die Betreuung der Bevölkerung bei Evakuierungen und die Verpflegung von Einsatzkräften bei länger andauernden Einsatzlagen.

Aufgrund dieser Vielfalt der Aufgaben für die gesamte Gesellschaft appelliert die Gefahrenabwehr des Kreises an die Mitstreiter – das Land und die Kommunen -, im Dreiklang für die nötige Unterstützung der Hilfsorganisationen zu sorgen: „Wünschenswert wäre es, ein gemeinschaftliches Programm mit den Kommunen, dem Kreis und dem Land Hessen aufzustellen, um die Hilfsorganisationen angemessen unterzubringen und auszustatten.“

Auch wünschen sich Friedrich Schmidt und Andreas Möstl, dass die Leistung des Kreises stärker anerkannt wird, der durch seinen Anteil „indirekt die Kommunen in ihren Aufgaben“ unterstütze. Um weiterhin die wertvolle Arbeit der Hilfsorganisationen zu erhalten, sei jedenfalls eine finanziell größere Unterstützung für diese durch die Kommunen anzustreben – bei allem Verständnis dafür, dass die Hilfsorganisationen nicht unter die Pflichtaufgaben einer Kommune fallen: „Hier müssen dann die eigenständigen kommunalen Vereine der Hilfsorganisationen um Zuschüsse für gute Ausstattung und ausreichende Unterkünfte anfragen. Sie sind auf das jeweilige Verständnis und das Wohlwollen der Stadt- und Gemeindeparlamente angewiesen.“

Land müsse mehr beisteuern

Auch darum müsse das Land mehr beisteuern, betonen die Kreis-Vertreter des Katastrophenschutzes: „Das Land macht es sich einfach, dass die Aufgabe zur Unterbringung der Landes- und Bundesfahrzeuge des Katstrophenschutzes an die Landkreise und kreisfreien Städte delegiert wurde. Mit anderen Worten: Das Land und der Bund beschaffen Fahrzeuge, und die Kreise sowie kreisfreien Städte müssen sehen, wo und wie diese untergebracht werden. Auch die Kosten der Unterbringung müssen über den jeweiligen Kreishaushalt getragen werden. Eine schwer nachvollziehbare Regelung, zumal die Beschaffungen des Landes aus Sicht der Kreise und kreisfreien Städte im Vorfeld nicht ausreichend kommuniziert werden.“

Festzuhalten bleibt für die beiden Kreisbrandinspektoren Schmidt und Möstl, dass es grundsätzlich nicht ohne das Land und nicht ohne die Kommunen möglich sein wird, „das solidarische System der gegenseitigen Unterstützung der Hilfsorganisationen aufrechtzuerhalten“.

(Text: PM Kreis Groß-Gerau)