Verkehrskontrollen im Stadtgebiet Wiesbaden

179
(Symbolfoto: Fabian Holtappels auf Pixabay)

Am vergangenen Montag (2.) hat der Regionale Verkehrsdienst der Wiesbadener Polizei zwischen 13 und 15.30 Uhr Verkehrskontrollen durchgeführt.

Bereits direkt zu Beginn fiel den Kontrollkräften auf dem Weg in die Innenstadt auf der B 455 ein VW Touran auf, in welchem sich auf der Rückbank zwei nicht ordnungsgemäß gesicherte Kleinkinder befanden. Das Fahrzeug wurde auf dem Gelände einer Tankstelle in der Berliner Straße einer Kontrolle unterzogen. Dort stellte sich heraus, dass weder der Fahrer noch dessen ebenfalls anwesende Ehefrau eine gültige Fahrerlaubnis besaßen. Es wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf das Eintreffen eines Bekannten mit einer erforderlichen Fahrerlaubnis gewartet.

Innerhalb der Wartezeit fuhr eine Yamaha mit lauter Auspuffanlage auf das Tankstellengelände. Bei einer Kontrolle des Motorrades stellte sich heraus, dass technische Veränderungen an der Auspuffanlage vorgenommen worden waren. Außerdem fielen den Kontrollkräften nicht zugelassene Spiegel sowie Tagfahrleuchten ins Auge. Daher wurde eine Anzeige wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis gefertigt und das Motorrad zwecks Gutachtervorführung abgeschleppt. Während der Kontrolle des Motorrads wurde wiederum ein Roller der Kontrollstelle zugeführt, der augenscheinlich mit mehr als 45km/h gefahren wurde. Die in der Folge durchgeführte Kontrolle und Probefahrt ergab eine Geschwindigkeit von rund 60km/h, weshalb der Verdacht des Erlöschens der Betriebserlaubnis und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Auch hier wurde eine Abschleppung zur Gutachtervorführung initiiert.

Auf dem späteren Rückweg zur Dienststelle fiel den Kontrollkräften ein getunter VW Polo älteren Baujahres auf und sie entschlossen sich, dieses Fahrzeug ebenfalls genauer in Augenschein zu nehmen. Das Fahrzeug wurde auf den Parkplatz eines Supermarktes gelotst. Aus dem Auto stiegen dann die beiden Personen aus, welche zuvor mit dem Roller unterwegs waren und sich nun im nächsten Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis befanden. Wieder wurde eine Anzeige wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis gefertigt und das entsprechende Verwarngeld erhoben.

(Text: PM PP Westhessen)